Haben Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder wurden Sie darüber informiert, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Wissen Sie, was jetzt zu tun ist – und was Sie besser unterlassen sollten?
Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist die entscheidendste Phase des gesamten Strafverfahrens. Was in diesem Frühstadium versäumt oder falsch gemacht wird, lässt sich später kaum mehr korrigieren. In Österreich leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und wird dabei von der Kriminalpolizei unterstützt, die die Ermittlungen zumeist faktisch durchführt. Wir vertreten Beschuldigte in Wien und österreichweit von dem Moment an, in dem ein Verfahren eingeleitet wird – und oft schon davor, wenn erste Anzeichen auf ein drohendes Strafverfahren hinweisen.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt eine Erstberatung. Wir melden uns rasch zurück – denn im Ermittlungsverfahren ist rasches Handeln unabdingbar.
Wir analysieren Ihre Situation aus anwaltlicher Sicht, beantragen Akteneinsicht und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Lage. Sie erfahren, was auf Sie zukommt, wie wir vorgehen und erarbeiten gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten und setzen alle verfügbaren Instrumente ein, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
Ausgangssituation: Ein Arzt wurde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung beschuldigt und beauftragte uns mit seiner Verteidigung.
Herausforderung: Medizinische Fragestellungen mussten juristisch aufgearbeitet, ein bestehendes Sachverständigengutachten substanziell hinterfragt werden.
Lösungsweg: Umfassende schriftliche Stellungnahme im Ermittlungsverfahren.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wurde zeitnah eingestellt.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde beschuldigt, einen Aufklärungsbogen nachträglich verfälscht zu haben.
Herausforderung: Auseinandersetzung mit urkundentechnischen Detailfragen und Widerlegung unzutreffender Behauptungen des Anzeigers.
Lösungsweg: Schriftliche Stellungnahme, in der aufgezeigt wurde, dass der Mandant keine Urkundenfälschung begangen hat.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde innerhalb von wenigen Monaten eingestellt.
Ausgangssituation: Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Darlehensvereinbarung diverse, schwerwiegende Betrugshandlungen mit hohem Schadensbetrag gesetzt zu haben.
Herausforderung: Rekonstruktion des umfangreichen Sachverhalts und die Schwierigkeit, die lange Darlehenskette, die fehlenden Sicherheiten und die spätere Nichtrückzahlung als Betrugsindizien zu widerlegen.
Lösungsweg: Schriftliche Stellungnahme, in der aufgezeigt wurde, dass der Mandant zu keinem Zeitpunkt eine Täuschungshandlung setzte und nicht mit dem Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung gehandelt hat.
Ergebnis: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde nach Einbringung unserer schriftlichen Stellungnahme rasch eingestellt.
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des österreichischen Strafprozesses. Es wird von der Staatsanwaltschaft geleitet; die Ermittlungen führt grundsätzlich die Kriminalpolizei durch. Ziel ist die Klärung des Sachverhalts und die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, das Ermittlungsverfahren eingestellt oder diversionell vorgegangen wird. Einen umfassenden Überblick bietet unser Blogartikel Das Strafverfahren.
Sie sind als Beschuldigter grundsätzlich verpflichtet zu erscheinen, aber nicht verpflichtet auszusagen. Das Recht zu schweigen ist eines Ihrer wichtigsten Rechte. Wir empfehlen dringend, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen, da der Termin zur Beschuldigtenvernehmung verschoben oder abgesagt werden kann, wenn stattdessen eine schriftliche Stellungnahme eingebracht wird. Dies ist aber erst nach vorheriger Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger sinnvoll. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Ja – und das ist in vielen Fällen das realistische Ziel einer frühen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist. Durch gezielte Stellungnahmen und das Aufzeigen von Schwächen in der Beweislage kann dieses Ziel oft erreicht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie uns sofort – wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und vertreten Ihre Interessen bereits während des Ablaufs. Alles Wichtige erklärt unser Blogartikel Hausdurchsuchungen.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien in unserer Kanzlei oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.