Werden Sie durch wiederholte Nachstellungen, Kontaktaufnahmen oder Veröffentlichungen höchstpersönlicher Bildaufnahmen bedrängt und benötigen rechtliche Unterstützung? Oder wurden Sie selbst wegen beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB) angezeigt oder angeklagt und benötigen einen Strafverteidiger?
Ein Anwalt für Stalking ist gefragt, wenn eine beharrliche Verfolgung die Eignung hat, das Leben eines Menschen unzumutbar zu beeinträchtigen. Das österreichische Strafrecht (§ 107a StGB) schützt Betroffene umfassend und sieht empfindliche Strafen für Täter vor. In Wien und österreichweit unterstützen wir Opfer dabei, rechtswidrige Handlungen abzuwehren, Anzeige zu erstatten und Ansprüche konsequent durchzusetzen. Zudem stehen wir Beschuldigten und Angeklagten bei Stalking-Vorwürfen zur Seite und helfen ihnen dabei, ihre Rechte im Rahmen der Strafverteidigung zu wahren. Aufgrund unserer Praxiserfahrung kennen wir die Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden genau und handeln rasch und strukturiert, da Stalking-Sachverhalte regelmäßig ein konsequentes und zeitnahes Vorgehen erfordern.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – vor Ort in Wien oder per Videokonferenz.
Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten – ob als Betroffener oder als Beschuldigter.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, leiten alle erforderlichen Schritte ein und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.