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Anwalt Stalking
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt für Stalking

Recht­liche Hilfe bei Stalking und be­harr­licher Ver­folgung – Ihr Rechts­anwalt in Wien, öster­reichweit im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Werden Sie durch wiederholte Nachstellungen, Kontaktaufnahmen oder Veröffentlichungen höchstpersönlicher Bildaufnahmen bedrängt und benötigen rechtliche Unterstützung? Oder wurden Sie selbst wegen beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB) angezeigt oder angeklagt und benötigen einen Strafverteidiger?

Ein Anwalt für Stalking ist gefragt, wenn eine beharrliche Verfolgung die Eignung hat, das Leben eines Menschen unzumutbar zu beeinträchtigen. Das österreichische Strafrecht (§ 107a StGB) schützt Betroffene umfassend und sieht empfindliche Strafen für Täter vor. In Wien und österreichweit unterstützen wir Opfer dabei, rechtswidrige Handlungen abzuwehren, Anzeige zu erstatten und Ansprüche konsequent durchzusetzen. Zudem stehen wir Beschuldigten und Angeklagten bei Stalking-Vorwürfen zur Seite und helfen ihnen dabei, ihre Rechte im Rahmen der Strafverteidigung zu wahren. Aufgrund unserer Praxiserfahrung kennen wir die Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden genau und handeln rasch und strukturiert, da Stalking-Sachverhalte regelmäßig ein konsequentes und zeitnahes Vorgehen erfordern.

Unter­stützung für Stalking-Opfer

Wer von Stalking betroffen ist, befindet sich regelmäßig in einer erheblichen Belastungssituation, die von Unsicherheit, Angst und einem Gefühl des Kontrollverlusts geprägt ist. Wir unterstützen Sie dabei, rasch und effektiv die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Unser Leistungsspektrum umfasst die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche, die Einbringung einer Strafanzeige, die Vertretung als Privatbeteiligter sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.Wir begleiten Sie strukturiert durch das gesamte Verfahren, erläutern die einzelnen Schritte verständlich und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Betroffene von Stalking haben Anspruch auf umfassenden rechtlichen Schutz, den wir für Sie effektiv durchsetzen.
Nicht jede angezeigte Kontaktaufnahme erfüllt den Straftatbestand der beharrlichen Verfolgung (§ 107a StGB). Wird ein entsprechender Vorwurf erhoben, ist eine präzise und frühzeitige Verteidigungsstrategie entscheidend.Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der beharrlichen Verfolgung tatsächlich vorliegen, analysieren die Beweislage kritisch und wirken auf eine möglichst frühzeitige Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder im Bedarfsfall auf eine Diversion hin. Zugleich achten wir darauf, Ihre Verfahrensrechte von Beginn an zu wahren und Sie vor unverhältnismäßigen Ermittlungsmaßnahmen zu schützen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag „Beharrliche Verfolgung„.
Stalking tritt in der Praxis häufig nicht isoliert auf; vielfach stehen auch weitere Vorwürfe im Raum, etwa wegen Nötigung (§ 105 StGB), gefährlicher Drohung (§ 107 StGB) oder Körperverletzung (§ 83 StGB). Wir erfassen die gesamte strafrechtliche Ausgangslage, prüfen sämtliche in Betracht kommenden Tatbestände und entwickeln eine umfassende Strategie, die alle relevanten Aspekte Ihres Falls berücksichtigt.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & erste Orien­tierung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – vor Ort in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Erst­beratung & Ein­schätzung

Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten – ob als Betroffener oder als Beschuldigter.

Schritt 3 – Kon­sequente Ver­tretung

Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, leiten alle erforderlichen Schritte ein und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Wir vertreten Mandanten vor allen Wiener Gerichten und Strafverfolgungsbehörden und sind auch österreichweit für Sie tätig. Stalking-Verfahren weisen häufig auch zivilrechtliche Bezüge auf; wir kennen diese Schnittstellen ebenso wie die spezifischen Anforderungen des strafrechtlichen Umfelds aus langjähriger Praxis und berücksichtigen sie konsequent in unserer Beratung. Dr. Schönborn ist aktiv in Fachvereinigungen wie WisteV, AWCCA und VÖStV eingebunden und hält regelmäßig Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ. Unsere Kanzlei ist zentral in Wien gelegen und gut erreichbar; österreichweite Beratung ist auf Wunsch per Videokonferenz möglich. Rasche Reaktionszeiten und eine offene, verständliche Kommunikation sind für uns selbstverständlich. Wir nehmen Stalking-Situationen ernst – und handeln unverzüglich.

FAQ

Was ver­steht man unter Stalking nach öster­reichischem Recht?

Stalking oder beharrliche Verfolgung im strafrechtlichen Sinn kann unter anderem vorliegen, wenn jemand eine andere Person fortgesetzt und über einen längeren Zeitraum verfolgt, kontaktiert, überwacht oder deren Umfeld belästigt. Auch eine digitale Nachstellung kann unter diesen Straftatbestand fallen. Die Taten müssen geeignet sein, das Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Die Tatbestandsmerkmale der beharrlichen Verfolgung sind in § 107a StGB genannt und die rechtliche Einordnung hängt in der Praxis stark vom konkreten Einzelfall ab.
Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, den Täter – idealerweise unter anwaltlicher Begleitung – zur Unterlassung aufzufordern, Strafanzeige zu erstatten und sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Wir beraten Sie umfassend zu den in Betracht kommenden rechtlichen Schritten und begleiten Sie strukturiert durch das gesamte Verfahren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: Beharrliche Verfolgung.
Eine Anzeige bedeutet noch keine Verurteilung. Wir prüfen, ob der Straftatbestand der beharrlichen Verfolgung (§ 107a StGB) oder andere Tatbestände erfüllt sind und arbeiten auf Basis der Aktenlage eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie aus. Ziel der Verteidigung kann beispielsweise die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder eine Diversion sein.
Cybermobbing oder die „fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ (§ 107c StGB) erfasst eine Art der fortgesetzten Belästigung über digitale Kanäle – also beispielsweise Ehrenverletzungen oder das Verbreiten falscher Informationen oder höchstpersönlicher Fotos im Internet. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich leicht von § 107a StGB; wir klären im Erstgespräch, welcher Tatbestand auf Ihre Situation zutreffen kann.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und klare erste Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.
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