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Anwalt Geldwäsche
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt Geld­wäscherei

Straf­verteidigung bei Geld­wäscherei in Wien – Ihr Rechts­anwalt in Wien, öster­reichweit im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Werden Sie mit dem Vorwurf der Geldwäscherei konfrontiert oder ermitteln Behörden in Ihrem Umfeld wegen Geldwäscherei (§ 165 StGB)? Fragen Sie sich, was ein solcher Verdacht für Sie persönlich oder für Ihr Unternehmen bedeutet?

Ein Anwalt für Geldwäscherei wird immer dann benötigt, wenn der Verdacht besteht, Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust zu haben. Der Tatbestand ist weitreichend und § 165 StGB umfasst mehrere Begehungsvarianten. In Wien und österreichweit begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen bei Geldwäscherei-Vorwürfen. Die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften, der Kriminalpolizei und den Strafgerichten sind uns aus der Praxis bestens vertraut. Wir agieren rasch, diskret und konsequent – denn gerade bei Geldwäschereivorwürfen entscheiden die ersten Schritte über den weiteren Verfahrensverlauf.

Straf­verteidigung im Er­mitt­lungs­verfahren

Das Ermittlungsverfahren bei Geldwäschereivorwürfen ist oft durch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen wie Auskünfte über Bankkonten und Hausdurchsuchungen samt Beschlagnahmen von Datenträgern und Daten geprägt. Wir sichern von Beginn an Ihre Beschuldigtenrechte, beantragen Akteneinsicht und prüfen die Beweisgrundlage der Staatsanwaltschaft kritisch. Ein frühzeitiges Eingreifen erhöht die Chance, das Verfahren noch im Ermittlungsstadium zu beenden. Wir kennen die Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden und reagieren auf neue Ermittlungsschritte ohne Verzögerung. Ziel ist, eine Anklageerhebung zu verhindern und den Tatvorwurf substanziell zu entkräften. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Strafverteidigung.
Bei Vorwürfen der Geldwäscherei sind Vernehmungen besonders heikel, weil Angaben zu Vermögensverfügungen, Geldströmen und Geschäftsbeziehungen leicht fehlinterpretiert werden können. Wir bereiten Sie umfassend vor und klären Sie über Ihre Rechte als Beschuldigter auf. Sofern es strategisch sinnvoll ist, empfehlen wir, vorerst eine schriftliche Stellungnahme anzukündigen, die wir gemeinsam mit Ihnen ausarbeiten. Falls Sie als Beschuldigter aussagen, sind wir bei der Einvernahme anwesend und achten penibel auf die Einhaltung der Strafprozessordnung, üben unser Fragerecht zu Ihren Gunsten aus und achten darauf, dass die Protokollierung der Aussage richtig und vollständig erfolgt. Eine gut vorbereitete Vernehmung bzw eine fundierte schriftliche Stellungnahme kann wesentlich zum Ausgang des Verfahrens beitragen.
Geldwäschereiermittlungen gehen häufig mit Auskünften über Bankkonten, Sicherstellungen, Beschlagnahmen einher. Diese können Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit unmittelbar einschränken. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und bekämpfen unrechtmäßige Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden bereits im Ermittlungsverfahren. Gerade bei unternehmerischer Tätigkeit ist schnelles Handeln hier entscheidend.
In der Hauptverhandlung entscheidet sich maßgeblich der Ausgang des Verfahrens. Gerade bei Geldwäscherei-Vorwürfen kommt es auf eine präzise Aufarbeitung komplexer Sachverhalte, Geldflüsse und wirtschaftlicher Hintergründe an. Wir entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie, analysieren die Beweislage im Detail und bereiten Sie gezielt auf Ihre Rolle im Verfahren vor.In der Verhandlung selbst vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck: Wir hinterfragen die Beweisführung der Staatsanwaltschaft, stellen gezielte Beweisanträge und nutzen unser Fragerecht, um Widersprüche und Unklarheiten aufzudecken. Gleichzeitig achten wir konsequent auf die Einhaltung Ihrer Verfahrensrechte und steuern die Kommunikation gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft strategisch.Eine strukturierte und prozessual durchdachte Verteidigung kann für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren Ihre Situation, sichten erste Dokumente und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten, reichen alle Schriftsätze fristgerecht ein und vertreten Sie konsequent – bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, welche von Dr. Elias Schönborn nach mehreren Jahren in einer führenden Wiener Großkanzlei gegründet wurde. Wir verteidigen regelmäßig bei Geldwäschereiermittlungen und können auf eine Vielzahl erfolgreiche Verteidigungen bei Vorwürfen zu diesem Delikt zurückblicken. Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist Dr. Elias Schönborn regelmäßig in der Fachöffentlichkeit präsent: durch Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ sowie durch Publikationen zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen teilt er sein Praxiswissen mit einem größeren Publikum. Unser Kanzleistandort in Wien ist zentral und gut erreichbar; österreichweite Beratung erfolgt auf Wunsch per Videokonferenz. Mandanten schätzen unsere rasche Erreichbarkeit, unsere offene Kommunikation und unsere Fähigkeit, auch in komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten den Überblick zu behalten. Wir sind aktiv in Fachvereinigungen wie WisteV, VÖStV und AWCCA eingebunden.

Erfolgs­geschichten

Be­schuldigter Ge­schäfts­führer: Ein­stellung des Er­mitt­lungs­verfahrens

Ausgangssituation: Ein Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns geriet wegen Erpressung, Urkundenfälschung, Geschenkannahme und Geldwäscherei ins Visier der Ermittlungsbehörden.

Herausforderung: Im Falle einer Verurteilung hätten dem Geschäftsführer bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gedroht. Aufgrund zahlreich bestehender Vorwürfe und Beschuldigten musste die unübersichtliche Lage rasch rechtlich eingeordnet und die passende Verteidigungsstrategie gewählt werden.

Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme sowie eine Vielzahl von Rechtsmitteln gegen überschießende Ermittlungsmaßnahmen. Ziel war es, unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen zu bekämpfen und die unzutreffenden Vorwürfe zu widerlegen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Ausgangssituation: Der Mandant suchte Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Zeugeneinvernahme in der Hauptverhandlung eines für ihn heiklen Strafverfahrens gegen ehemalige Kollegen. Gegenstand des Hauptverfahrens bildeten mehrere Betrugs- und Geldwäschereivorwürfe in Millionenhöhe. Der Mandant war in früheren ausländischen Strafverfahren auch zu Unrecht eine kurze Zeit ins Visier der Ermittler geraten.

Herausforderung: Kurzfristige vollständige Einarbeitung in die komplexe Sachlage kurz vor der Hauptverhandlung.

Lösungsweg: Umfassende Beratung kurz vor der Hauptverhandlung samt Belehrung seiner Pflichten als Zeuge sowie Vorbereitung auf allfällige unangenehme Fragen während der Hauptverhandlung. Belehrung über die Reichweite des Aussageverweigerungsrechts bei Selbstbelastungsgefahr.

Ergebnis: Der Mandant war auf die Hauptverhandlung umfassend vorbereitet und legte seine Aussage strukturiert, konsistent und unter Beachtung seiner zeugenschaftlichen Pflichten sowie seines Aussageverweigerungsrechts ab.

Ausgangssituation: Gegen den Mandanten wurde wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit einem Betrugsvorwurf ermittelt; mehrere Kontotransaktionen standen im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Herausforderung: Kurzfristige Durchdringung komplexer, teils grenzüberschreitender Geldflüsse sowie deren präzise und nachvollziehbare wirtschaftliche Einordnung.

Lösungsweg: Strukturierte Rekonstruktion der relevanten Transaktionen und Entwicklung einer klaren, in sich schlüssigen schriftlichen Stellungnahme in enger Abstimmung mit dem Mandanten.

Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.

FAQ

Was ist Geld­wäscherei nach öster­reichischem Straf­recht?

Zweck des Geldwäschereiverbots ist die Unverwertbarkeit von Vermögenswerten, die durch kriminelle Handlungen erlangt wurden. Geldwäscherei (§ 165 StGB) liegt beispielsweise vor, wenn Vermögensbestandteile, die aus einer kriminellen Tätigkeit stammen, mit dem Vorsatz, ihren illegalen Ursprung zu verheimlichen oder zu verschleiern oder eine andere Person, die an der kriminellen Tätigkeit beteiligt ist, zu unterstützen, umgewandelt oder einem anderen übertragen werden. Geldwäscherei begeht außerdem jemand, der die wahre Natur, Herkunft, Lage, etc von Vermögensbestandteilen, die aus einer kriminellen Tätigkeit stammen, verheimlicht oder verschleiert. Darüber hinaus gibt es noch mehrere weitere Tatbegehungsvarianten. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel: Geldwäscherei § 165 StGB.
Ermittlungsmaßnahmen wie eine Kontensperrung (Sicherstellung) können im Rahmen von Geldwäschereiermittlungen rasch verhängt werden. Wir prüfen deren Rechtmäßigkeit und bekämpfen unzulässige oder unverhältnismäßige Maßnahmen. Ziel ist, Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Mehr zu Ihren Rechten im Ermittlungsverfahren in unserem Blogartikel: Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren.
Die WKStA ist österreichweit für die Führung besonders komplexer und schwerwiegender Wirtschaftsstrafverfahren zuständig, insbesondere bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von über EUR 5 Millionen. In diesem Kontext bilden auch Geldwäschereivorwürfe regelmäßig einen integralen Bestandteil der von ihr geführten Ermittlungen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung in solchen, von der WKStA geleiteten Ermittlungsverfahren.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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