Wurde gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Arbeitsunfalls mit Personenschäden eingeleitet? Sind Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder verantwortliche Führungskraft mit dem Vorwurf konfrontiert, Schutzvorschriften verletzt zu haben?
Ein Anwalt für Arbeitsstrafrecht wird in Situationen benötigt, in denen betriebliche Abläufe strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – sei es nach einem schweren Arbeitsunfall mit Personenschäden oder Todesfällen, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Betrug oder sonstigen arbeitsbezogenen Vorwürfen wie etwa Urkunden- oder Dokumentenfälschungen durch Führungskräfte oder Mitarbeiter. Das österreichische Arbeitsstrafrecht ist ein komplexes Schnittfeld aus Strafrecht, Arbeitsrecht und öffentlichem Recht. In Wien und österreichweit begleiten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Arbeitnehmer, wenn strafrechtliche Vorwürfe im beruflichen Umfeld entstehen. Wir kennen die Abläufe bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und reagieren rasch, bevor Fehler durch unüberlegte Angaben gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück – gerade nach Arbeitsunfällen ist frühzeitiges Handeln entscheidend.
Wir analysieren den betrieblichen Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Arbeitsstrafrechtliche Verfahren entstehen häufig im Schnittfeld mehrerer Rechtsgebiete – Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und öffentliches Recht. Mit dieser Komplexität und den Abläufen bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sind wir bestens vertraut und beziehen alle relevanten Dimensionen in unsere Beratung ein. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und hält regelmäßig Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Beratung erfolgt auf Wunsch bequem per Videokonferenz. Wir reagieren rasch, denn gerade bei arbeitsstrafrechtlichen Vorwürfen ist schnelles Vorgehen unabdingbar.
Ausgangssituation: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens kam infolge eines Arbeitsunfalls ums Leben, nachdem er mit einer stromführenden Leitung in Kontakt geraten war. Gegen verantwortliche Entscheidungsträger und das Unternehmen als belangten Verband wurde ein Ermittlungsverfahren wegen grob fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Herausforderung: Die technische Unfallursache sowie betriebliche Sicherheitsvorkehrungen mussten detailliert rekonstruiert und juristisch bewertet werden; zugleich galt es, den Kausalzusammenhang und ein mögliches Verschulden differenziert zu prüfen.
Lösungsweg: Umfassende rechtliche und technische Analyse des Unfallhergangs, kritische Auseinandersetzung mit den behördlichen Annahmen sowie strukturierte Darlegung entlastender Umstände in einer fundierten Stellungnahme, die auch im von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigengutachten berücksichtigt wurde.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Ausgangssituation: Ein Mitarbeiter erlitt bei einem schwerwiegenden Arbeitsunfall auf einer Baustelle erhebliche Verletzungen. Gegen seinen Vorgesetzten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften ermittelt.
Herausforderung: Rekonstruktion des Unfallhergangs und rechtliche Einordnung der Vorwürfe und kritische Auseinandersetzung mit deren Plausibilität.
Lösungsweg: Präzise Aufarbeitung der Abläufe sowie fundierte rechtliche Argumentation zur Entkräftung des Vorwurfs der Fahrlässigkeit.
Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach wenigen Monaten.
Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der organisierten Schwarzarbeit und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung eingeleitet.
Herausforderung: Komplexe betriebliche Strukturen sowie Zahlungsflüsse mussten aufgearbeitet werden. Die Taten konnten dem Beschuldigten nachgewiesen werden.
Lösungsweg: Strukturierte Analyse der organisatorischen Abläufe, rechtliche Einordnung der Beschäftigungsverhältnisse sowie gezielte Argumentation in Richtung Verantwortungsübernahme und Nichtvorliegen von „schwerer Schuld“.
Ergebnis: Diversionelle Erledigung des Strafverfahrens ohne Vorstrafe für den Mandanten.