Rechtsgebiete > Allgemeines Strafrecht > Körperverletzung
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt für Körper­verletzung

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen Körperverletzung angezeigt – und wissen nicht, was als Nächstes passiert?

Die §§ 83 bis 88 StGB erfassen ein breites Spektrum an Tatbeständen: von der einfachen Körperverletzung über die schwere und absichtlich schwere Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung. Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Geldstrafen, bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen sowie zivilrechtliche Schadenersatzforderungen stehen im Raum. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl Beschuldigte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen wollen, als auch Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen möchten.

Straf­verteidigung bei Körper­verletzungs­vorwürfen

Nicht jeder Körperkontakt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung nach § 83 StGB. Ob eine Handlung strafbar ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hier spielen regelmäßig Faktoren wie der Vorsatz, das Ausmaß der Verletzung, das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr oder manchmal auch die Einwilligung des Verletzten eine Rolle. Wir analysieren den Sachverhalt und prüfen, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist. Auf dieser Basis erarbeiten wir eine fundierte Verteidigungsstrategie. Soweit dies auf Basis der Beweislage möglich ist, ist das Ziel unserer Verteidigung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch, alternativ eine Diversion. Weiterführende Informationen zu Körperverletzungsdelikten finden Sie in unserem Blogartikel Körperverletzung.
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase – was hier versäumt wird, lässt sich später kaum mehr korrigieren. Wir übernehmen die Verteidigung von Beginn an, beantragen Akteneinsicht und vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Durch gezielte Stellungnahmen und das Aufzeigen von Schwächen in der Beweislage arbeiten wir – sofern zielführend – frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung hin. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Leistungsseite Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
In manchen Körperverletzungsfällen besteht die Möglichkeit, sich auf Notwehr oder andere Rechtfertigungsgründe zu berufen. § 3 StGB erlaubt die Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen menschlichen Angriffs mit den notwendigen aber gleichzeitig gelindesten Mitteln. Die rechtliche Beurteilung dieser Frage ist komplex und einzelfallabhängig. Wir prüfen, ob ein Rechtfertigungsgrund aus rechtlicher Sicht tatsächlich in Betracht kommt und bauen die Verteidigung gegebenenfalls konsequent darauf auf. Bei Verletzungen bis zu einem bestimmten Grad kann auch eine Einwilligung des Verletzten rechtfertigend wirken.
Wer Opfer einer Körperverletzung wurde, hat im Strafverfahren die Möglichkeit, als Privatbeteiligter aufzutreten und Schadenersatzansprüche – etwa für Heilungskosten und entgangenen Verdienst – direkt im Strafverfahren geltend zu machen. Darüber hinaus steht Opfern auch ein Schmerzengeldbetrag zu. Wir vertreten Ihre Interessen aktiv, beziffern Ihre Ansprüche vollständig und sorgen dafür, dass diese überzeugend dargestellt werden. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
Körperverletzung kann auch fahrlässig begangen werden – etwa im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder im medizinischen Bereich. § 88 StGB sieht auch für die nicht-vorsätzliche Verletzung einer anderen Person eine Strafbarkeit vor, wenn die gebotene Sorgfalt verletzt wurde. Wir prüfen, ob der Sorgfaltsmaßstab im konkreten Fall tatsächlich unterschritten wurde, und entwickeln eine darauf abgestimmte Verteidigungsstrategie. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren eine Erstberatung – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir leiten Sie durch das Verfahren: von der ersten Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Dr. Elias Schönborn
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Die typischerweise im Zuge von Vorwürfen der Körperverletzung auftretenden Konstellationen sowie die damit verbundenen Abläufe bei den österreichischen Strafverfolgungsbehörden sind uns aus der täglichen Praxis vertraut. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Vereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und tritt regelmäßig als Vortragender bei Universitäten sowie ARS, AWAK und MANZ auf. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen – denn Körperverletzungsverfahren betreffen immer auch den Menschen hinter dem Fall, nicht nur den Tatvorwurf.
Vorteile

Lokale Erfolgs­faktoren

In Wien werden leichtere Körperverletzungsdelikte vor den Bezirksgerichten, schwerere Fälle vor dem Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Die Kenntnis der Beweiswürdigungspraxis und der Gepflogenheiten der österreichischen Strafgerichte ist für eine wirksame Verteidigung entscheidend. Darüber hinaus spielen in Wien bestimmte Konstellationen – etwa körperliche Auseinandersetzungen im Nachtleben, Vorfälle im öffentlichen Raum oder Streitigkeiten im Nachbarschaftsumfeld – eine besondere Rolle in der Praxis, mit der wir aufgrund unserer umfassenden Erfahrung bestens vertraut sind.
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

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