Werden Sie über soziale Medien, Messenger-Dienste oder Online-Plattformen belästigt, verfolgt oder öffentlich bloßgestellt? Oder sehen Sie sich selbst mit dem Vorwurf des Cybermobbings konfrontiert und benötigen rechtliche Unterstützung?
Ein auf Cybermobbing spezialisierter Rechtsanwalt ist insbesondere dann erforderlich, wenn digitale Übergriffe geeignet sind, das Leben der Betroffenen nachhaltig zu beeinträchtigen. Das österreichische Strafrecht stellt hierfür eine Reihe einschlägiger Tatbestände zur Verfügung, die effektiven Schutz bieten – etwa die fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB), die üble Nachrede (§ 111 StGB), die Kreditschädigung (§ 152 StGB), die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB) sowie die Nötigung (§ 105 StGB).
Wir vertreten in Wien und österreichweit sowohl Betroffene, die sich gegen derartige Angriffe zur Wehr setzen möchten, als auch Beschuldigte, die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert sind.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren die vorliegenden Inhalte, klären die rechtliche Einordnung und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie. Die Sicherung von Beweisen besprechen wir bereits in dieser Phase.
Wir leiten alle erforderlichen rechtlichen Schritte ein, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und vertreten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.
es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Cybermobbing-Fälle erfordern regelmäßig ein rasches und entschlossenes Vorgehen. Wir gewährleisten daher eine zeitnahe Unterstützung und verfügen über umfassende praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.
Die Schnittstellen zwischen Cybercrime, Ehrenschutz und zivilrechtlichen Ansprüchen sind uns aus der Praxis bestens vertraut und werden in unserer Beratung systematisch berücksichtigt. Dr. Schönborn ist in Fachvereinigungen wie WisteV, AWCCA und VÖStV aktiv und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf. Unsere Kanzlei ist zentral in Wien gelegen. Eine österreichweite Beratung ist bei Bedarf auch per Videokonferenz möglich. Jeder Fall wird mit höchster Diskretion und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen behandelt.
Das österreichische Strafrecht kennt keinen einheitlichen Tatbestand „Cybermobbing“. Vielmehr werden entsprechende Verhaltensweisen unter bestehenden Delikten subsumiert. Zentral ist insbesondere die fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB). Je nach Ausgestaltung des Sachverhalts können darüber hinaus insbesondere die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), die üble Nachrede (§ 111 StGB), die Beleidigung (§ 115 StGB) sowie die Kreditschädigung (§ 152 StGB) sowie weitere Tatbestände einschlägig sein.
Betroffene haben sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Handlungsoptionen. Außergerichtlich kann zunächst durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben auf Unterlassung und Beseitigung der rechtswidrigen Inhalte hingewirkt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte/r anzuschließen. Parallel dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Löschung sowie Schadenersatz, in Betracht.
Die sorgfältige und rechtssichere Sicherung von Beweismitteln ist entscheidend. Dazu zählen insbesondere Screenshots mit erkennbaren Zeitstempeln, die Dokumentation von Profilseiten sowie eine strukturierte Chronologie der Vorfälle. Wir beraten Sie bereits im Rahmen der Erstberatung umfassend dazu, wie Beweise forensisch verwertbar gesichert werden können, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.
Die Erstattung einer Anzeige begründet noch keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Tatbestände tatsächlich erfüllt sind, und entwickeln eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Einstellung des Verfahrens. Eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung ist hierbei regelmäßig von entscheidender Bedeutung.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Die Beratung erfolgt wahlweise persönlich in unserer Kanzlei in Wien oder österreichweit per Videokonferenz.