Rechtsgebiete > IT-Strafrecht > Cybermobbing Rechtsanwalt
Cybermobbing Anwalt
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Cyber­mobbing Rechts­anwalt

Recht­liche Hilfe bei Cyber­mobbing – Ihr Rechts­anwalt in Wien, öster­reichweit im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Werden Sie über soziale Medien, Messenger-Dienste oder Online-Plattformen belästigt, verfolgt oder öffentlich bloßgestellt? Oder sehen Sie sich selbst mit dem Vorwurf des Cybermobbings konfrontiert und benötigen rechtliche Unterstützung?

Ein auf Cybermobbing spezialisierter Rechtsanwalt ist insbesondere dann erforderlich, wenn digitale Übergriffe geeignet sind, das Leben der Betroffenen nachhaltig zu beeinträchtigen. Das österreichische Strafrecht stellt hierfür eine Reihe einschlägiger Tatbestände zur Verfügung, die effektiven Schutz bieten – etwa die fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB), die üble Nachrede (§ 111 StGB), die Kreditschädigung (§ 152 StGB), die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB) sowie die Nötigung (§ 105 StGB).

Wir vertreten in Wien und österreichweit sowohl Betroffene, die sich gegen derartige Angriffe zur Wehr setzen möchten, als auch Beschuldigte, die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert sind.

Unter­stützung für Cyber­mobbing-Opfer

Cybermobbing kann in kurzer Zeit erheblichen emotionalen und beruflichen Schaden anrichten. Wir helfen Ihnen, rasch rechtliche Schritte einzuleiten: von der Dokumentation der Übergriffe über die außergerichtliche Kontaktaufnahme bis zur Einbringung einer Strafanzeige. Parallel zur strafrechtlichen Verfolgung prüfen wir zivilrechtliche Möglichkeiten – Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und erklären jeden Schritt verständlich.
Nicht jede kritische oder provokante Online-Äußerung erfüllt den Tatbestand des § 107c StGB. Die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Belästigung sind fließend. Ähnliches gilt für die Vorwürfe der üblen Nachrede oder Kreditschädigung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Deliktserfüllung vorliegen, hinterfragen die Beweislage und arbeiten auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch hin. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist auch hier entscheidend.
Die Verbreitung von Hassinhalten über digitale Kanäle kann eine Vielzahl strafrechtlicher Tatbestände verwirklichen. Je nach konkretem Sachverhalt kommen insbesondere üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB), fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems, Verhetzung (§ 283 StGB) oder auch nationalsozialistische Wiederbetätigung (§ 3g VerbotsG) in Betracht.Wir beraten sowohl Betroffene, die gegen derartige Inhalte rechtlich vorgehen möchten, als auch Beschuldigte, gegen die entsprechende Vorwürfe erhoben werden oder die sich bereits als Beschuldigte oder Angeklagte in einem Strafverfahren befinden. Die Abgrenzung zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und noch zulässigen Formen der Provokation einerseits sowie strafbarer Rufschädigung oder Hetze andererseits erfordert eine differenzierte rechtliche Beurteilung, die wir für Sie fundiert vornehmen.
Eine besonders gravierende Form des Cybermobbing ist der Identitätsdiebstahl: das unbefugte Erstellen von Fake-Profilen, das Versenden von Nachrichten im Namen einer anderen Person oder die missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten. Diese Handlungen können mehrere Straftatbestände erfüllen (§ 107c, § 225a, § 146, § 148a StGB; § 63 DSG). Wir analysieren die strafrechtliche Gesamtlage und leiten alle erforderlichen Schritte für Sie ein.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Erst­einschätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Erst­beratung & Doku­mentation

Wir analysieren die vorliegenden Inhalte, klären die rechtliche Einordnung und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie. Die Sicherung von Beweisen besprechen wir bereits in dieser Phase.

Schritt 3 – Kon­sequente Ver­tretung

Wir leiten alle erforderlichen rechtlichen Schritte ein, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und vertreten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Cybermobbing-Fälle erfordern regelmäßig ein rasches und entschlossenes Vorgehen. Wir gewährleisten daher eine zeitnahe Unterstützung und verfügen über umfassende praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.

Die Schnittstellen zwischen Cybercrime, Ehrenschutz und zivilrechtlichen Ansprüchen sind uns aus der Praxis bestens vertraut und werden in unserer Beratung systematisch berücksichtigt. Dr. Schönborn ist in Fachvereinigungen wie WisteV, AWCCA und VÖStV aktiv und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf.Unsere Kanzlei ist zentral in Wien gelegen; eine österreichweite Beratung ist bei Bedarf auch per Videokonferenz möglich. Jeder Fall wird mit höchster Diskretion und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen behandelt.

FAQ

Was ist Cyber­mobbing nach öster­reichischem Recht?

Das österreichische Strafrecht kennt keinen einheitlichen Tatbestand „Cybermobbing“. Vielmehr werden entsprechende Verhaltensweisen unter bestehenden Delikten subsumiert. Zentral ist insbesondere die fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB). Je nach Ausgestaltung des Sachverhalts können darüber hinaus insbesondere die beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), die üble Nachrede (§ 111 StGB), die Beleidigung (§ 115 StGB) sowie die Kreditschädigung (§ 152 StGB) sowie weitere Tatbestände einschlägig sein.
Betroffene haben sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Handlungsoptionen. Außergerichtlich kann zunächst durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben auf Unterlassung und Beseitigung der rechtswidrigen Inhalte hingewirkt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte/r anzuschließen. Parallel dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Löschung sowie Schadenersatz, in Betracht.
Die sorgfältige und rechtssichere Sicherung von Beweismitteln ist entscheidend. Dazu zählen insbesondere Screenshots mit erkennbaren Zeitstempeln, die Dokumentation von Profilseiten sowie eine strukturierte Chronologie der Vorfälle. Wir beraten Sie bereits im Rahmen der Erstberatung umfassend dazu, wie Beweise forensisch verwertbar gesichert werden können, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.
Die Erstattung einer Anzeige begründet noch keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Tatbestände tatsächlich erfüllt sind, und entwickeln eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Einstellung des Verfahrens. Eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung ist hierbei regelmäßig von entscheidender Bedeutung.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Die Beratung erfolgt wahlweise persönlich in unserer Kanzlei in Wien oder österreichweit per Videokonferenz.
Benötigen Sie anwaltliche Hilfe?
Kontaktieren Sie uns.