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Anwalt Behandlungsfehler
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt Be­handlungs­fehler

Straf­verteidigung und Rechts­durch­setzung bei Be­handlungs­fehlern – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Werden Sie als Arzt oder medizinisches Fachpersonal mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert? Oder haben Sie oder ein Angehöriger durch einen ärztlichen Eingriff möglicherweise einen Schaden erlitten, der vermeidbar gewesen wäre?

Ein Anwalt für Behandlungsfehler ist gefragt, wenn medizinische Sorgfaltspflichtverletzungen strafrechtliche Relevanz erlangen. In Österreich kommen dabei insbesondere die fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) und die fahrlässige Tötung (§§ 80, 81 StGB) in Betracht. Die strafrechtliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern stellt besondere Anforderungen: Medizinische Sachverhalte müssen juristisch eingeordnet, Sachverständigengutachten kritisch hinterfragt und die Kausalität zwischen Fehler und Schaden präzise herausgearbeitet werden. In Wien und österreichweit vertreten wir beide Seiten – Angehörige von Gesundheitsberufen, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen und Patienten, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

Straf­verteidigung für Ärzte und me­dizinisches Fach­personal

Ein Vorwurf des Behandlungsfehlers trifft Ärzte und sonstige Angehörige des Gesundheitswesens oft völlig unvorbereitet. Neben den beruflichen und persönlichen Konsequenzen drohen empfindliche strafrechtliche Folgen. Wir analysieren den medizinischen Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen, prüfen die Beweislage und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Dabei scheuen wir nicht davor zurück, uns tiefgehend mit medizinischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und vorliegende Sachverständigengutachten kritisch zu hinterfragen. Wo es nötig ist, formulieren wir kritische Fragenkataloge und geben Gegengutachten in Auftrag. Als eine der wenigen Anwaltskanzleien in Österreich, die auf das Gebiet des Medizinstrafrechts spezialisiert ist, ist die Einarbeitung in komplexe medizinische Materien für uns gelebte Praxis: Wir haben in vergleichbaren Fällen bewiesen, dass auch medizinisch anspruchsvolle Sachverhalte durch die Verteidigung juristisch präzise aufgearbeitet werden können. Dadurch wird ermöglicht, dass die oftmals einseitigen Darstellungen in Anzeigen entkräftet werden können. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Medizinstrafrecht.
Wer durch einen Behandlungsfehler einen Schaden erlitten hat, kann im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatzansprüche geltend machen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess – von der Strafanzeige über die Akteneinsicht und Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Hauptverhandlung bis hin zur Erhebung eines Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren. Dabei koordinieren wir die strafrechtliche Verfolgung mit allfälligen zivilrechtlichen Schritten und sorgen dafür, dass Ihre Interessen auf allen Ebenen konsequent vertreten werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Behandlungsfehlerverfahren eine zentrale Rolle – und sind dennoch nicht unfehlbar. Wir prüfen Gutachten auf methodische Schwächen, unvollständige Sachverhaltserhebungen und rechtlich fehlerhafte Schlussfolgerungen. Wo erforderlich, beantragen wir die Einholung eines Gegengutachtens oder die ergänzende Befragung des Sachverständigen in der Hauptverhandlung. Diese Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit medizinischen Fachgutachten ist ein entscheidender Vorteil in der Verteidigung.
Der zunehmende Einsatz KI-gestützter Diagnose- und Therapiesysteme in der Medizin wirft neue strafrechtliche Haftungsfragen auf. Wer haftet, wenn ein KI-System einen Diagnosefehler produziert? Wir beraten Ärzte, Krankenhäuser und Softwarehersteller zu dieser Schnittstelle und klären Sie auch bereits vor der Einleitung eines Strafverfahrens umfassend über die Rechtslage auf. Mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Strategie.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung oder Rechts­durch­setzung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren Sachverständige und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Medizinstrafrecht, insbesondere in der strafrechtlichen Verteidigung bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern. Dieses in Österreich noch von vergleichsweise wenigen Kanzleien als Spezialgebiet bearbeitete Feld zählt zu unseren zentralen Tätigkeitsbereichen, in dem wir uns bewusst positioniert haben und über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. Unsere Kanzlei ist mit den Abläufen bei den Strafverfolgungsbehörden und österreichischen Gerichten bestens vertraut. Dr. Schönborn ist Autor zahlreicher strafrechtlicher Fachpublikationen, hält regelmäßig Vorträge bei ARS, AWAK und MANZ sowie an Universitäten und ist in einschlägigen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) aktiv vernetzt. Unser Kanzleisitz befindet sich in zentraler Lage in Wien; eine österreichweite Beratung bieten wir auf Wunsch auch bequem per Videokonferenz an.

Erfolgs­geschichten

Be­schuldigte Ärztin: Ein­stellung des Er­mitt­lungs­verfahrens wegen fahr­lässiger Tötung

Ausgangssituation: Eine Ärztin wurde nach dem Tod eines Notfallpatienten, der Tage nach der Behandlung verstarb, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung beschuldigt.

Herausforderung: Medizinische Fragestellungen mussten umfangreich erörtert, mehrere bestehende Sachverständigengutachten kritisch hinterfragt und innerhalb kurzer Zeit ein umfangreicher Fragenkatalog ausgearbeitet werden, um die Gutachten zu hinterfragen und zu widerlegen.

Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme, die die Grundlage des Gutachtens substanziell erschütterte.

Ergebnis: Den Argumenten in unserer Stellungnahme wurde gefolgt. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wurde zeitnah eingestellt.

Ausgangssituation: Ein angesehener Internist wurde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer behaupteten Behandlungsfehlers beschuldigt.

Herausforderung: Es waren umfangreiche medizinische Fragestellungen aufzuarbeiten. Zudem war es erforderlich, substantiierte und fachlich fundierte Fragen für das Gutachten des Sachverständigen vorzubereiten.

Lösungsweg: Wir legten die genaue Chronologie des Falls dar, prüften die Behandlungsdokumentation des Internisten penibel und stellten die Vorwürfe in einem korrekten Licht dar. Zudem legten wir zahlreiche medizinische Unterlagen und Studien vor, die den Standpunkt unseres Mandanten stützten.

Ergebnis: Der Sachverständige folgte unserer Argumentation und kam in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass die Behandlung lege artis erfolgte. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher nach wenigen Monaten ein.

Ausgangssituation: Eine Mandantin erlitt bei einer weitgreifenden medizinischen Behandlung einen eklatanten Behandlungsfehler durch das tätige Krankenhauspersonal.

Herausforderung: Zivilrechtliche Ansprüche mussten fundiert dargestellt werden, um auf möglichst unkomplizierte und rasche Weise einen angemessenen Schadenersatzanspruch durchzusetzen. Nach ausdrücklichem Wunsch der Mandantin sollte ein kostenintensives Gerichtverfahren mit ungewissem Ausgang vermieden werden.

Lösungsweg: Mehrere ausführliche Aufforderungsschreiben, in denen die der Mandantin zustehenden Schmerzengeld- und Schadenersatzbeträge umfassend rechtlich gewürdigt wurden.

Ergebnis: Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung und die Mandantin erhielt einen sehr zufriedenstellenden Schadenersatz- und Schmerzengeldbetrag.

FAQ

Wann liegt ein straf­rechtlich re­levanter Be­handlungs­fehler vor?

Ein Behandlungsfehler wird strafrechtlich relevant, wenn dem Arzt oder medizinischen Fachpersonal Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – also eine Abweichung vom gebotenen medizinischen Standard, die kausal für den eingetretenen Schaden ist. Maßgeblich ist, was ein sorgfältiger Mediziner in der konkreten Situation getan hätte. Wir prüfen dies anhand der konkreten Aktenlage, bringen umfassende Argumente zu Ihren Gunsten ins Treffen und setzen uns intensiv mit Sachverständigengutachten auseinander.
Sie können Strafanzeige erstatten und sich als Privatbeteiligte/r dem Strafverfahren anschließen, um Schadenersatz und Schmerzengeld zu erhalten. Daneben bestehen weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen den behandelnden Arzt und die Krankenanstalt. Wir beraten Sie zu beiden Wegen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Arzthaftung.
Gutachten spielen eine zentrale Rolle – sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Verteidigung. Entscheidend ist jedoch, dass diese Gutachten kritisch geprüft werden: unzureichende Gutachtensaufträge, methodische Fehler, unvollständige Sachverhaltserhebungen oder rechtlich fehlerhafte Schlussfolgerungen können und müssen angefochten werden. Das ist eine unserer zentralen Leistungen in Behandlungsfehler-Verfahren.
Ja. Gerade durch eine fundierte schriftliche Stellungnahme, die das Gutachten erschüttert oder fehlende Tatbestandsmerkmale aufzeigt, kann eine Einstellung noch im Ermittlungsstadium erreicht werden. Wir haben bereits zahlreiche Ärzte wegen vorgeworfenen Behandlungsfehlern in Ermittlungsverfahren erfolgreich verteidigt und konnten eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirken. Mehr zum Thema Einstellung erfahren Sie in unserem Blogartikel: Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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