Werden Sie als Arzt oder medizinisches Fachpersonal mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert? Oder haben Sie oder ein Angehöriger durch einen ärztlichen Eingriff möglicherweise einen Schaden erlitten, der vermeidbar gewesen wäre?
Ein Anwalt für Behandlungsfehler ist gefragt, wenn medizinische Sorgfaltspflichtverletzungen strafrechtliche Relevanz erlangen. In Österreich kommen dabei insbesondere die fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) und die fahrlässige Tötung (§§ 80, 81 StGB) in Betracht. Die strafrechtliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern stellt besondere Anforderungen: Medizinische Sachverhalte müssen juristisch eingeordnet, Sachverständigengutachten kritisch hinterfragt und die Kausalität zwischen Fehler und Schaden präzise herausgearbeitet werden. In Wien und österreichweit vertreten wir beide Seiten – Angehörige von Gesundheitsberufen, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen und Patienten, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Strategie.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren Sachverständige und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ausgangssituation: Eine Ärztin wurde nach dem Tod eines Notfallpatienten, der Tage nach der Behandlung verstarb, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung beschuldigt.
Herausforderung: Medizinische Fragestellungen mussten umfangreich erörtert, mehrere bestehende Sachverständigengutachten kritisch geprüft und innerhalb kurzer Zeit ein umfassender Fragenkatalog ausgearbeitet werden, um die Gutachten methodisch und inhaltlich zu erschüttern.
Lösungsweg: Wir erarbeiteten eine umfassende schriftliche Stellungnahme, die die Grundlage des Gutachtens substanziell erschütterte.
Ergebnis: Den Argumenten in unserer Stellungnahme wurde gefolgt. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wurde zeitnah eingestellt.
Ausgangssituation: Ein angesehener Internist wurde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers beschuldigt.
Herausforderung: Es waren umfangreiche medizinische Fragestellungen aufzuarbeiten. Zudem war es erforderlich, substantiierte und fachlich fundierte Fragen für das Gutachten des Sachverständigen vorzubereiten.
Lösungsweg: Wir legten die genaue Chronologie des Falls dar, prüften die Behandlungsdokumentation des Internisten penibel und stellten die Vorwürfe in einem korrekten Licht dar. Zudem legten wir zahlreiche medizinische Unterlagen und Studien vor, die den Standpunkt unseres Mandanten stützten.
Ergebnis: Der Sachverständige folgte unserer Argumentation und kam in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass die Behandlung lege artis erfolgte. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher nach wenigen Monaten ein.
Ausgangssituation: Eine Mandantin erlitt bei einer weitgreifenden medizinischen Behandlung einen eklatanten Behandlungsfehler durch das tätige Krankenhauspersonal.
Herausforderung: Zivilrechtliche Ansprüche mussten fundiert dargestellt werden, um auf möglichst unkomplizierte und rasche Weise einen angemessenen Schadenersatzanspruch durchzusetzen. Nach ausdrücklichem Wunsch der Mandantin sollte ein kostenintensives Gerichtverfahren mit ungewissem Ausgang vermieden werden.
Lösungsweg: Mehrere ausführliche Aufforderungsschreiben, in denen die der Mandantin zustehenden Schmerzengeld- und Schadenersatzbeträge umfassend rechtlich gewürdigt wurden.
Ergebnis: Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung und die Mandantin erhielt einen sehr zufriedenstellenden Schadenersatz- und Schmerzengeldbetrag.
Ein Behandlungsfehler wird strafrechtlich relevant, wenn dem Arzt oder medizinischen Fachpersonal Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – also eine Abweichung vom gebotenen medizinischen Standard, die kausal für den eingetretenen Schaden ist. Maßgeblich ist, was ein sorgfältiger Mediziner in der konkreten Situation getan hätte. Wir prüfen dies anhand der konkreten Aktenlage, bringen umfassende Argumente zu Ihren Gunsten ins Treffen und setzen uns intensiv mit Sachverständigengutachten auseinander.
Sie können Strafanzeige erstatten und sich als Privatbeteiligte/r dem Strafverfahren anschließen, um Schadenersatz und Schmerzengeld zu erhalten. Daneben bestehen weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen den behandelnden Arzt und die Krankenanstalt. Wir beraten Sie zu beiden Wegen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Arzthaftung.
Gutachten spielen eine zentrale Rolle – sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Verteidigung. Entscheidend ist jedoch, dass diese Gutachten kritisch geprüft werden: unzureichende Gutachtensaufträge, methodische Fehler, unvollständige Sachverhaltserhebungen oder rechtlich fehlerhafte Schlussfolgerungen können und müssen angefochten werden. Das ist eine unserer zentralen Leistungen in Behandlungsfehler-Verfahren.
Ja. Gerade durch eine fundierte schriftliche Stellungnahme, die das Gutachten erschüttert oder fehlende Tatbestandsmerkmale aufzeigt, kann eine Einstellung noch im Ermittlungsstadium erreicht werden. Wir haben bereits zahlreiche Ärzte wegen vorgeworfenen Behandlungsfehlern in Ermittlungsverfahren erfolgreich verteidigt und konnten eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirken. Mehr zum Thema Einstellung erfahren Sie in unserem Blogartikel: Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.