Werden über Sie falsche Tatsachen verbreitet, die Ihren Ruf schädigen – im Internet, am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld? Oder wurde gegen Sie eine Privatanklage wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) eingebracht und benötigen eine professionelle Strafverteidigung?
Ein Anwalt für üble Nachrede hilft in Situationen, in denen rufschädigende Behauptungen strafrechtliche Relevanz erlangen. § 111 StGB dient dem Schutz des guten Rufs und soll jedermann davor bewahren, dass Behauptungen mit diffamierendem Charakter verbreitet werden. Wir vertreten in Wien und österreichweit sowohl Betroffene, die gegen Rufschädigungen und üble Nachrede vorgehen möchten, als auch Angeklagte, die sich entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt sehen. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer übler Nachrede ist oft komplex und einzelfallabhängig – wir nehmen diese Differenzierung präzise und fundiert für Sie vor.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder bequem per Videokonferenz.
Wir analysieren die rufschädigenden Aussagen, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir übernehmen die umfassende Vertretung in Ihrem Verfahren – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur Privatanklage oder Strafverteidigung.