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Künstliche Intelligenz Strafrecht
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Künst­liche In­telligenz – Straf­bar­keits­risiken

Recht­liche Be­ratung zu KI und Straf­recht – Ihr Rechts­anwalt in Wien, öster­reichweit im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Fragen Sie sich, wer strafrechtlich verantwortlich ist, wenn eine KI-gestützte Anwendung einen Schaden verursacht? Oder wurde gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Strafverfahren eingeleitet, das den Einsatz von KI-Systemen betrifft?

An der Schnittstelle zwischen KI und Strafrecht begleiten wir Unternehmen und Einzelpersonen in einem Rechtsgebiet, das sich rasant entwickelt. KI-Systeme werden heute in der Medizin, im Finanzwesen, in der Industrie und in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt – und mit jedem dieser Anwendungsfälle entstehen neue strafrechtliche Haftungsfragen. Zudem verwenden sehr viele Menschen KI auch im täglichen Alltag und für berufliche Zwecke. Auch zahlreiche strafbare Handlungen werden bereits unter Anwendung von KI begangen. Das österreichische Strafrecht kennt keine spezifische „KI-Strafnorm“, doch die allgemeinen Tatbestände – von der (grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 StGB) bis zum schweren Betrug (§§ 146, 147 StGB) oder Datenfälschung (§ 225a StGB) – greifen auch beim Einsatz automatisierter Systeme. In Wien und österreichweit beraten wir Sie zu diesen Fragen, bevor oder nachdem ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Straf­recht­liche Ver­ant­wort­lich­keit beim KI-Einsatz

Wer ein KI-System entwickelt, einsetzt oder überwacht, trägt Verantwortung – auch strafrechtlich. Entscheidend ist, ob den handelnden Personen ein sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann: Wurde das System ausreichend getestet? Waren bekannte Risiken berücksichtigt? Hat das Unternehmen auf Fehler reagiert? Wir analysieren die strafrechtliche Risikolage konkret und vertreten Sie, wenn Risikoanalysen notwendig werden oder strafrechtliche Ermittlungen bereits eingeleitet wurden. Dabei arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen, um die Beweislage vollständig zu erfassen.
KI-Technologien werden in zunehmendem Ausmaß auch zur Begehung strafbarer Handlungen eingesetzt. Hierzu zählen insbesondere automatisierte Phishing-Kampagnen, der Einsatz von Deepfakes zur Täuschung und Identitätsfälschung, autonome Schadsoftware sowie Angriffe im Bereich des Hackings, der Datenbeschädigung und der Datenfälschung. Der Einsatz solcher Technologien trägt erkennbar zu einer Zunahme entsprechender Taten in diesen Bereichen bei.Wir beraten sowohl Betroffene derartiger Angriffe als auch Unternehmen, die unbeabsichtigt in entsprechende Sachverhalte involviert sind, und vertreten Beschuldigte bei einschlägigen Vorwürfen. Dabei verfügen wir über vertiefte Expertise sowohl in den maßgeblichen strafrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Strafgesetzbuchs (§§ 118a, 126a, 146, 148a, 225a StGB; § 63 DSG) als auch in den zugrunde liegenden technischen Zusammenhängen. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Cybercrime.
Der Einsatz von KI-gestützten Diagnose- und Therapiesystemen im Gesundheitswesen ist für den medizinischen Fortschritt unabdingbar, birgt aber auch besondere strafrechtliche Risiken. Fehler eines KI-Systems können zu Behandlungsfehlern führen, die strafrechtlich als fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung relevant werden. Wir beraten Ärzte, Krankenhäuser und Softwarehersteller zu ihrer strafrechtlichen Verantwortung und vertreten sie in Verfahren, in denen KI-Einsatz eine Rolle spielt. Unsere ausgewiesene Expertise im Medizinstrafrecht macht uns zu einem erfahrenen Ansprechpartner genau an dieser Schnittstelle. Mehr dazu auf unserer Seite Medizinstrafrecht.
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, sind gehalten, strafrechtliche Risiken frühzeitig und systematisch in ihre Compliance-Strukturen zu integrieren. Wir unterstützen bei der Identifikation potenziell strafrechtlich relevanter Konstellationen, der Ausarbeitung und Implementierung interner Richtlinien sowie bei der sachgerechten Reaktion auf konkrete Vorfälle, insbesondere im Rahmen interner Untersuchungen.Eine vorausschauende, präventive Beratung ist regelmäßig mit deutlich geringerem Aufwand verbunden als eine nachgelagerte strafrechtliche Verteidigung. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, strafrechtliche Risiken von vornherein zu minimieren und ein Strafverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden.Erfahren Sie mehr auf unserer Seite Criminal Compliance.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Situ­ations­analyse

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Erst­beratung & recht­liche Ein­ordnung

Wir analysieren den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen, ordnen ihn strafrechtlich ein und entwickeln eine klare Strategie – präventiv oder im laufenden Verfahren.

Schritt 3 – Aktive Be­gleitung

Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren Sachverständige und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien. Dr. Elias Schönborn hat nach mehrjähriger Tätigkeit in einer führenden Wiener Großkanzlei den Schritt in die Selbständigkeit vollzogen und verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich Strafrecht und Cybercrime. Die Schnittstelle von Strafrecht und neueste Techniken bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit, den wir sowohl in Wien als auch österreichweit aktiv bearbeiten. Unser Wissen geben wir unter anderem in Form von Vortragstätigkeiten bei ARS, AWAK und MANZ sowie durch einschlägige Fachpublikationen weiter.Wir sind mit den Herausforderungen technisch komplexer Verfahren bestens vertraut und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der effizienten Verteidigung gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Unsere Kanzlei ist zentral in Wien gelegen; Videokonferenzen sind österreichweit auch bequem per Videokonferenz möglich. Rasche Reaktionszeiten sowie eine klare, verständliche und transparente Kommunikation sind für uns gelebter Standard.

FAQ

Gibt es in Öster­reich spe­zifische Straf­normen für den Einsatz von KI?

Nein, derzeit existiert kein eigener „KI-Straftatbestand“ im österreichischen Strafgesetzbuch. Anwendbar sind die allgemeinen Strafnormen – insbesondere die Tatbestände der (grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 StGB), die Körperverletzungsdelikte (§§ 83–88 StGB) und bestimmte Delikte gegen fremdes Vermögen (§§ 126a, 146, 148a StGB). Der EU AI Act schafft zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen, die für die Beurteilung der Strafbarkeit relevant werden können. Durch den zunehmenden Einsatz von KI-Systemen im Gesundheitswesen ergeben sich auch dazu wichtige strafrechtliche Abgrenzungsfragen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel: Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.
Die Verantwortung hängt von den konkreten Umständen ab: Entwickler, Betreiber und Nutzer eines KI-Systems können bei Personenschäden auch strafrechtlich nach §§ 80 – 88 StGB haften, wenn ihnen ein sorgfaltswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist, ob die handelnden Personen bekannte Risiken hätten erkennen und vermeiden können. Bei Vermögensdelikten wie beispielsweise einer Datenfälschung (§ 225a StGB) muss der Täter vorsätzlich handeln.
Es empfiehlt sich, mit einem Rechtsanwalt Rücksprache zu halten, bevor Sie interne oder externe Stellungnahmen abgeben. Wir beraten Sie zur strafrechtlichen Risikolage, begleiten interne Untersuchungen und entwickeln eine Strategie für den Umgang mit Behörden.
Durch frühzeitige Identifikation strafrechtlich relevanter Szenarien, klare interne Verantwortlichkeiten, regelmäßige Risikoüberprüfungen und dokumentierte Reaktionsprozesse bei Vorfällen lässt sich das Strafbarkeitsrisiko erheblich reduzieren. Wir unterstützen Sie beim Aufbau dieser Strukturen.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.
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