Fragen Sie sich, wer strafrechtlich verantwortlich ist, wenn eine KI-gestützte Anwendung einen Schaden verursacht? Oder wurde gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Strafverfahren eingeleitet, das den Einsatz von KI-Systemen betrifft?
An der Schnittstelle zwischen KI und Strafrecht begleiten wir Unternehmen und Einzelpersonen in einem Rechtsgebiet, das sich rasant entwickelt. KI-Systeme werden heute in der Medizin, im Finanzwesen, in der Industrie und in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt – und mit jedem dieser Anwendungsfälle entstehen neue strafrechtliche Haftungsfragen. Zudem verwenden sehr viele Menschen KI auch im täglichen Alltag und für berufliche Zwecke. Auch zahlreiche strafbare Handlungen werden bereits unter Anwendung von KI begangen. Das österreichische Strafrecht kennt keine spezifische „KI-Strafnorm“, doch die allgemeinen Tatbestände – von der (grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 StGB) bis zum schweren Betrug (§§ 146, 147 StGB) oder Datenfälschung (§ 225a StGB) – greifen auch beim Einsatz automatisierter Systeme. In Wien und österreichweit beraten wir Sie zu diesen Fragen, bevor oder nachdem ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen, ordnen ihn strafrechtlich ein und entwickeln eine klare Strategie – präventiv oder im laufenden Verfahren.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren Sachverständige und vertreten Sie konsequent bis zum Abschluss.
Nein, derzeit existiert kein eigener „KI-Straftatbestand“ im österreichischen Strafgesetzbuch. Anwendbar sind die allgemeinen Strafnormen – insbesondere die Tatbestände der (grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 StGB), die Körperverletzungsdelikte (§§ 83–88 StGB) und bestimmte Delikte gegen fremdes Vermögen (§§ 126a, 146, 148a StGB). Der EU AI Act schafft zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen, die für die Beurteilung der Strafbarkeit relevant werden können. Durch den zunehmenden Einsatz von KI-Systemen im Gesundheitswesen ergeben sich auch dazu wichtige strafrechtliche Abgrenzungsfragen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel: Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.
Die Verantwortung hängt von den konkreten Umständen ab: Entwickler, Betreiber und Nutzer eines KI-Systems können bei Personenschäden auch strafrechtlich nach §§ 80 – 88 StGB haften, wenn ihnen ein sorgfaltswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist, ob die handelnden Personen bekannte Risiken hätten erkennen und vermeiden können. Bei Vermögensdelikten wie beispielsweise einer Datenfälschung (§ 225a StGB) muss der Täter vorsätzlich handeln.
Es empfiehlt sich, mit einem Rechtsanwalt Rücksprache zu halten, bevor Sie interne oder externe Stellungnahmen abgeben. Wir beraten Sie zur strafrechtlichen Risikolage, begleiten interne Untersuchungen und entwickeln eine Strategie für den Umgang mit Behörden.
Durch frühzeitige Identifikation strafrechtlich relevanter Szenarien, klare interne Verantwortlichkeiten, regelmäßige Risikoüberprüfungen und dokumentierte Reaktionsprozesse bei Vorfällen lässt sich das Strafbarkeitsrisiko erheblich reduzieren. Wir unterstützen Sie beim Aufbau dieser Strukturen.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.