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Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Ver­teidigung im Er­mitt­lungs­verfahren

Straf­verteidigung im Er­mitt­lungs­verfahren – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Haben Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder wurden Sie darüber informiert, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Wissen Sie, was jetzt zu tun ist – und was Sie besser unterlassen sollten?

Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist die entscheidendste Phase des gesamten Strafverfahrens. Was in diesem Frühstadium versäumt oder falsch gemacht wird, lässt sich später kaum mehr korrigieren. In Österreich leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und wird dabei von der Kriminalpolizei unterstützt, die die Ermittlungen zumeist faktisch durchführt. Wir vertreten Beschuldigte in Wien und österreichweit von dem Moment an, in dem ein Verfahren eingeleitet wird – und oft schon davor, wenn erste Anzeichen auf ein drohendes Strafverfahren hinweisen.

Früh­zeitige Ver­teidigung und Akten­einsicht

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, haben Sie das Recht auf Akteneinsicht. Als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei nutzen wir dieses Recht konsequent, um die Beweislage frühzeitig zu analysieren und Schwachstellen in der Beweisführung zu identifizieren. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die von Beginn an auf das Ziel einer Verfahrenseinstellung ausgerichtet ist. Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Einen detaillierten Überblick über den Ablauf bietet unser Blogartikel zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Eine Beschuldigtenvernehmung ist keine harmlose Befragung. Jede Aussage kann im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Wir bereiten Sie umfassend vor, erklären Ihnen in Ruhe Ihre Rechte und sind bei der Einvernahme anwesend. Eine fundiert vorbereitete Vernehmung kann den weiteren Verfahrensverlauf entscheidend beeinflussen. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Das österreichische Strafprozessrecht bietet zahlreiche Instrumente, um im Ermittlungsverfahren aktiv einzugreifen: oftmals empfiehlt es sich, statt einer Beschuldigtenvernehmung mit anwaltlicher Unterstützung eine schriftliche Stellungnahme zur Entkräftung des Tatverdachts einzubringen. Zudem können durch Rechtsbehelfe wie Einspruch wegen Rechtsverletzung und Beschwerde gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen bekämpft werden. Wir kennen diese Instrumente und setzen sie gezielt ein. Ziel ist stets, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogartikel Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren.
Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Privat- und Betriebssphäre. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Anordnung, dokumentieren den Ablauf und fechten rechtswidrige Maßnahmen sofort an. Wurden Gegenstände sichergestellt oder Datenträger beschlagnahmt, prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieser Zwangsmaßnahmen und beantragen deren zeitnahe Rückgabe. Alles Wichtige zu diesem Thema wird in unserem Blogartikel zum Thema Hausdurchsuchungen erklärt.
Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Maßnahmen während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wir prüfen sofort, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen im Bedarfsfall die Enthaftung und treten dem Haftgrund entgegen. Wir verfolgen alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Freiheit wiederherzustellen oder die Haftdauer zu minimieren. Mehr dazu finden Sie in unserem Blogartikel Untersuchungshaft.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – So­for­tiger Erst­kontakt

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt eine Erstberatung. Wir melden uns rasch zurück – denn im Ermittlungsverfahren ist rasches Handeln unabdingbar.

Schritt 2 – Erst­beratung & Lage­analyse

Wir analysieren Ihre Situation aus anwaltlicher Sicht, beantragen Akteneinsicht und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Lage. Sie erfahren, was auf Sie zukommt, wie wir vorgehen und erarbeiten gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung

Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten und setzen alle verfügbaren Instrumente ein, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, die über den gesamten weiteren Verlauf eines Strafprozesses entscheidet – wir haben das früh verinnerlicht und richten unsere Arbeit konsequent danach aus. Die Abläufe bei der Staatsanwaltschaft Wien, der WKStA und der anderen österreichischen Staatsanwaltschaften kennen wir aus langjähriger Praxis und sind mit der direkten Arbeit mit der Kriminalpolizei bestens vertraut. Wir reagieren rasch, sind verlässlich erreichbar und kommunizieren offen. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Vertretung ist jederzeit möglich – auch per Videokonferenz.

Erfolgs­geschichten

Ein­stellung des Er­mitt­lungs­verfahrens: Vor­wurf der fahr­lässigen Tötung

Ausgangssituation: Ein Arzt wurde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung beschuldigt und beauftragte uns mit seiner Verteidigung.

Herausforderung: Medizinische Fragestellungen mussten juristisch aufgearbeitet, ein bestehendes Sachverständigengutachten substanziell hinterfragt werden.

Lösungsweg: Umfassende schriftliche Stellungnahme im Ermittlungsverfahren.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wurde zeitnah eingestellt.

Ausgangssituation: Ein Mandant wurde beschuldigt, einen Aufklärungsbogen nachträglich verfälscht zu haben.

Herausforderung: Auseinandersetzung mit urkundentechnischen Detailfragen und Widerlegung unzutreffender Behauptungen des Anzeigers.

Lösungsweg: Schriftliche Stellungnahme, in der aufgezeigt wurde, dass der Mandant keine Urkundenfälschung begangen hat.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde innerhalb von wenigen Monaten eingestellt.

Ausgangssituation: Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Darlehensvereinbarung diverse, schwerwiegende Betrugshandlungen mit hohem Schadensbetrag gesetzt zu haben.

Herausforderung: Rekonstruktion des umfangreichen Sachverhalts und die Schwierigkeit, die lange Darlehenskette, die fehlenden Sicherheiten und die spätere Nichtrückzahlung als Betrugsindizien zu widerlegen.

Lösungsweg: Schriftliche Stellungnahme, in der aufgezeigt wurde, dass der Mandant zu keinem Zeitpunkt eine Täuschungshandlung setzte und nicht mit dem Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung gehandelt hat.

Ergebnis: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde nach Einbringung unserer schriftlichen Stellungnahme rasch eingestellt.

FAQ

Was ist das Er­mitt­lungs­verfahren und wer leitet es?

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des österreichischen Strafprozesses. Es wird von der Staatsanwaltschaft geleitet; die Ermittlungen führt grundsätzlich die Kriminalpolizei durch. Ziel ist die Klärung des Sachverhalts und die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, das Ermittlungsverfahren eingestellt oder diversionell vorgegangen wird. Einen umfassenden Überblick bietet unser Blogartikel Das Strafverfahren.
Sie sind als Beschuldigter grundsätzlich verpflichtet zu erscheinen, aber nicht verpflichtet auszusagen. Das Recht zu schweigen ist eines Ihrer wichtigsten Rechte. Wir empfehlen dringend, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen, da der Termin zur Beschuldigtenvernehmung verschoben oder abgesagt werden kann, wenn stattdessen eine schriftliche Stellungnahme eingebracht wird. Dies ist aber erst nach vorheriger Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger sinnvoll. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Ja – und das ist in vielen Fällen das realistische Ziel einer frühen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist. Durch gezielte Stellungnahmen und das Aufzeigen von Schwächen in der Beweislage kann dieses Ziel oft erreicht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie uns sofort – wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und vertreten Ihre Interessen bereits während des Ablaufs. Alles Wichtige erklärt unser Blogartikel Hausdurchsuchungen.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien in unserer Kanzlei oder österreichweit bequem per Videokonferenz möglich.
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