Wurden gegen Sie als Geschäftsführer oder sonstige Führungskraft strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet? Oder möchten Sie wissen, welche strafrechtlichen Risiken Ihre Funktion mit sich bringt, bevor es zum Verfahren kommt?
Die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern liegt an der Schnittstelle zwischen unternehmerischer Entscheidung und persönlicher Strafbarkeit. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte tragen eine besondere Verantwortung – und damit ein erhöhtes Haftungsrisiko. Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe wie beispielsweise Untreue (§ 153 StGB), Veruntreuung (§ 133 StGB), Kridadelikte (§§ 156–159 StGB) oder das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen (§ 153c StGB) sind nur einige der Tatbestände, die im unternehmerischen Alltag relevant werden können. In Wien und österreichweit vertreten wir Führungskräfte, wenn strafrechtliche Vorwürfe entstehen und beraten sie präventiv, bevor es dazu kommt. Wir kennen die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei aus unserer umfangreichen Praxistätigkeit und reagieren rasch, weil frühe Verteidigung entscheidend ist.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück – denn im Wirtschaftsstrafrecht zählt schnelles Handeln.
Wir analysieren Ihre unternehmerische Situation und die strafrechtliche Risikolage, sichten erste Unterlagen und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten oder begleiten Sie bei der Einrichtung präventiver Compliance-Strukturen.
Ausgangssituation: Ein Mandant geriet als Geschäftsführer eines multinationalen Unternehmens wegen mehrerer komplexer Vorwürfe ins Visier der Strafverfolgungsbehörden; er wandte sich nach langjährigen Ermittlungen und mehreren Verteidigerwechseln an unsere Kanzlei.
Herausforderung: Technische und wirtschaftliche Sachverhalte mussten in kurzer Zeit juristisch aufgearbeitet und vorliegende Gutachten substanziell hinterfragt werden.
Lösungsweg: Umfassende schriftliche Stellungnahme, die die Beweisgrundlage der Staatsanwaltschaft erschütterte.
Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde wenige Monate nach unserer Mandatierung eingestellt.
Ausgangssituation: Ein Mandant, ein Geschäftsführer eines führenden Unternehmens in der Transportbranche, wurde der Erpressung, Urkundenfälschung und Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten beschuldigt.
Herausforderung: Komplexer Akt, aus dem die Vorwürfe gegen den Mandanten nicht nachvollziehbar hervorgingen.
Lösungsweg: Umfassende schriftliche Stellungnahme und Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen unseren Mandanten.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde in einer öffentlichkeitswirksamen Causa der Untreue durch (laut Anzeige) unzulässige Auszahlung von Gehaltsbestandteilen beschuldigt.
Herausforderung: Eingeschränkte Akteneinsicht, im Falle einer Verurteilung hätten bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
Lösungsweg: Schriftliche Stellungnahme, Einspruch wegen Rechtsverletzung und Sockelverteidigung.
Ergebnis: Feststellung der subjektiven Rechtsverletzung aufgrund unvollständiger Akteneinsicht und Einstellung des Ermittlungsverfahrens wenige Monate nach unserer Mandatierung.