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Anwalt Verbandsverantwortlichkeit
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Ver­bands­ver­ant­wort­lich­keit

Ver­teidigung bei drohender Ver­bands­ver­ant­wort­lich­keit – Rechts­anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurde gegen Ihr Unternehmen ein Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) eingeleitet? Oder möchten Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Sie im Fall einer möglichen strafbaren Handlung durch Mitarbeiter oder Entscheidungsträger nun die richtigen rechtlichen Schritte setzen?

Ein Rechtsanwalt für Verbandsverantwortlichkeit ist gefragt, wenn Unternehmen – also GmbHs, Aktiengesellschaften oder andere Verbände – für Straftaten verantwortlich gemacht werden sollen, die zu ihren Gunsten oder unter Verletzung ihrer Pflichten begangen wurden. Das österreichische VbVG ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen als solche, unabhängig von der Verfolgung der handelnden Personen. In Wien und österreichweit beraten und vertreten wir Unternehmen in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften (inkl. WKStA) kennen wir ebenso wie die spezifischen Voraussetzungen und Verteidigungsmöglichkeiten nach dem VbVG.

Straf­verteidigung für Unter­nehmen nach dem VbVG

Das VbVG sieht die Verantwortlichkeit eines Verbandes vor, wenn eine Tat eines Entscheidungsträgers oder eines Mitarbeiters zu Gunsten des Verbandes oder unter Verletzung der den Verband treffenden Pflichten begangen wurde. Die Folgen reichen von hohen Verbandsgeldbußen bis zu behördlichen Auflagen. Wir prüfen, ob die Zurechnungsvoraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich erfüllt sind und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, die auf die spezifische Unternehmensstruktur und die vorgeworfene Tat abgestimmt ist. Dabei klären wir auch, ob und inwieweit interne Compliance-Maßnahmen den Ausgang des Strafverfahrens oder zumindest die Höhe der Geldbuße beeinflussen können.
In Verfahren nach dem VbVG stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Verantwortlichkeit zwischen dem Unternehmen und den handelnden Personen abzugrenzen ist. Eine vorausschauende Verteidigungsstrategie berücksichtigt beide Ebenen: Sie schützt das Unternehmen als Ganzes und koordiniert dort, wo dies zielführend ist, die Verteidigung mit jener der betroffenen Individualpersonen. Im Bedarfsfall arbeiten wir in derartigen Fällen umfassend mit den anderen in diesem Fall tätigen Verteidigern zusammen und sorgen dafür, dass eine entsprechend koordinierte Verteidigung im Fall einer deckungsgleichen Interessenslage umgesetzt wird.
In manchen Situationen kann eine kommunikative Haltung gegenüber den Ermittlungsbehörden – etwa durch die Offenlegung getroffener Compliance-Anpassungen – positive Auswirkungen auf das Strafverfahren haben. Wir beraten Sie zu den Chancen und Risiken einer Kooperation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die den langfristigen Interessen des Unternehmens dient.
Die effektivste Verteidigung gegen Verbandsverantwortlichkeit ist Prävention: klare interne Verantwortlichkeiten, dokumentierte Compliance-Prozesse und regelmäßige Risikoüberprüfungen. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten ergriffen haben, stehen in einem Verbandsstrafverfahren deutlich besser da. Wir unterstützen Sie beim Aufbau dieser Strukturen und beraten Sie zu den notwendigen Schritten. Mehr dazu auf unserer Seite Criminal Compliance.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Lage­einschätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Schritt 2 – Analyse & Strategie

Wir analysieren die Unternehmensstruktur, die vorgeworfene Tat und die Zurechnungsvoraussetzungen des VbVG und entwickeln auf Basis der Aktenlage eine umfassende Verteidigungsstrategie.

Schritt 3 – Aktive Ver­teidigung und Prä­vention

Wir vertreten Ihr Unternehmen konsequent gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten und begleiten Sie beim Aufbau präventiver Compliance-Strukturen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Das Unternehmensstrafrecht – und damit auch die Verbandsverantwortlichkeit nach dem VbVG – ist ein Bereich, in dem wir Unternehmen in Wien und österreichweit aktiv beraten und vertreten. Die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei in unternehmensstrafrechtlichen Verfahren kennen wir aus langjähriger Praxis. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Vertretung ist jederzeit möglich.

Erfolgs­geschichten

Ein­stellung des Er­mitt­lungs­verfahrens gegen ein börse­notiertes Gesund­heits­unter­nehmen als be­langter Verband

Ausgangssituation: Gegen das Unternehmen als belangter Verband wurden im Rahmen schwerwiegender, international geführter Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Inverkehrbringens gefährlicher Medizinprodukte strafrechtliche Vorwürfe erhoben.

Herausforderung: Parallel laufende Ermittlungen in mehreren Jurisdiktionen sowie die Notwendigkeit einer kohärenten Verteidigungsstrategie unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage.

Lösungsweg: Entwicklung und Umsetzung einer abgestimmten Verteidigungsstrategie für das österreichische Verfahren, insbesondere durch präzise gezielte rechtliche Argumentation zur fehlenden Zurechenbarkeit der vorgeworfenen Taten nach dem VbVG.

Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Österreich nach wenigen Monaten.

Ausgangssituation: Dem Geschäftsführer einer GmbH sowie der GmbH als belangtem Verband wurden schwerwiegende Betrugshandlungen vorgeworfen. Das Strafverfahren wurde parallel gegen das Organ und den Verband geführt, wobei wir die Verteidigung des Verbandes übernommen haben.

Herausforderung: Zurechnung nach dem VbVG war fraglich, insbesondere unzureichender Nachweis einer Tatbegehung zugunsten des Verbandes in Abgrenzung zum eigenwirtschaftlichen Verhalten des Geschäftsführers.

Lösungsweg: Einbringung einer fundierten Gegenäußerung zur Anklageschrift mit Fokus auf die fehlende Zurechenbarkeit.

Ergebnis: Freispruch des belangten Verbands in der Hauptverhandlung.

Ausgangssituation: Das Unternehmen war in einem rechtlich sensiblen Geschäftsbereich tätig und hatte bereits Hinweise erhalten, dass bestimmte Vorgänge potenziell rechtswidrig sein könnten. Wir wurden mit der diskreten Durchführung einer strafrechtlichen Risikoanalyse beauftragt.

Herausforderung: Im Zuge unserer rechtlichen Prüfung wurden erhebliche Strafbarkeitsrisiken nach dem VbVG identifiziert, die ein rasches und koordiniertes Vorgehen erforderlich machten.

Lösungsweg: Nach umfassender Aufarbeitung des Sachverhalts wurde eine unverzügliche und vollständige Schadenswiedergutmachung veranlasst.

Ergebnis: Da die Strafverfolgungsbehörden noch keine Kenntnis vom strafbaren Verhalten des Unternehmens erlangt haben, kam das Unternehmen durch die vollständige Schadenswiedergutmachung in den Genuss der tätigen Reue (§ 167 StGB), wodurch die Strafbarkeit des Unternehmens beseitigt wurde.

FAQ

Was ist die Ver­bands­ver­ant­wort­lich­keit nach öster­reichischem Recht?

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen – also GmbHs, Aktiengesellschaften, u.a. – wenn Straftaten zu ihren Gunsten oder unter Verletzung ihrer Pflichten begangen wurden. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens besteht dabei unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung der handelnden Personen.
Ein Verband ist verantwortlich, wenn die Tat zu seinen Gunsten begangen wurde oder durch die Tat Pflichten verletzt wurden, die den Verband treffen. Hinzu kommt, dass nur eine rechtswidrige und schuldhafte Tat eines Entscheidungsträgers dem Verband zur Last gelegt werden kann. Eine rechtswidrige Straftat eines Mitarbeiters ist überdies dem Verband nur dann zurechenbar, wenn die Tat durch ein Organisationsverschulden ermöglicht oder erleichtert wurde.
Die zentrale Sanktion des VbVG ist die Verbandsgeldbuße. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der mit der Tat verbundenen Strafdrohung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbandes. Die maximale Verbandsgeldbuße nach österreichischem Recht beträgt derzeit EUR 5,4 Millionen. Wir beraten Sie zur konkreten Risikoeinschätzung.
Ja. Wer nachweisen kann, dass das Unternehmen zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung der Straftat ergriffen hat, kann im Verfahren nach dem VbVG entlastet oder strafgemildert werden. Ein wirksames Compliance-Management-System kann sich auch auf die Chancen einer diversionellen Erledigung oder eine Anwendung des staatsanwaltschaftlichen Verfolgungsermessens nach § 18 VbVG auswirken. Gut dokumentierte Compliance-Strukturen können daher entscheidend sein.
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