Ist Ihr Unternehmen durch eine Straftat geschädigt worden, etwa durch Untreue, Betrug, Veruntreuung oder Korruption? Möchten Sie Ihre Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren kosteneffizient durchsetzen?
Die Privatbeteiligung ist für Unternehmen ein strategisch bedeutsames Instrument: Sie ermöglicht es, sich als Opfer dem Strafverfahren anzuschließen und Schadenersatzansprüche direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Das spart Zeit, Kosten und nutzt die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für die eigene Anspruchsdurchsetzung. In Wien und österreichweit vertreten wir Unternehmen als Privatbeteiligte in Strafverfahren – von der ersten Sachverhaltsdarstellung bis zum rechtskräftigen Urteil. Auf Basis unserer täglichen Praxis beherrschen wir die Schnittstellen zwischen Strafrecht und Zivilrecht bestens und nutzen sie strategisch für unsere Mandanten.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und analysieren gemeinsam den entstandenen Schaden und die rechtlichen Möglichkeiten.
Wir entwickeln eine Gesamtstrategie, nehmen den Privatbeteiligtenanschluss Ihres Unternehmens vor und sichern alle relevanten Beweise und Dokumente.
Wir vertreten Ihr Unternehmen konsequent im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung bis zum allfälligen Rechtsmittelverfahren.
Ausgangssituation: Vertretung eines geschädigten Investors und Unternehmers im Zusammenhang mit einem komplexen Investmentmodell, bei dem durch unrichtige bzw. irreführende Angaben zu Unternehmenskennzahlen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhebliche Vermögensschäden verursacht wurden.
Herausforderung: Strukturierte Aufarbeitung eines vielschichtigen Sachverhalts mit zahlreichen Geschädigten sowie effiziente Bündelung und Durchsetzung der Ansprüche im Strafverfahren.
Lösungsweg: Erstattung der Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung, kontinuierliche und aktive Privatbeteiligung durch umfangreiche Beweisanträge und substantiierte Stellungnahmen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Parallele Geltendmachung zivilrechtlicher Schritte.
Ergebnis: Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft (Verfahren laufend) sowie Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche des Mandanten in separatem Verfahren.
Ausgangssituation: Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche eines Unternehmens gegen einen ehemaligen Geschäftsführer im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Betrugs-, Untreue- und Kridahandlungen.
Herausforderung: Rasche und vollständige Aufarbeitung der Vorwürfe sowie Sicherung wesentlicher Beweismittel. Neben strafrechtlichen Vorwürfen Berücksichtigung insolvenzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Komponenten.
Lösungsweg: Rasche Einbringung einer fundierten Sachverhaltsdarstellung samt Anregung konkreter Ermittlungsmaßnahmen und Privatbeteiligtenanschluss. Zusätzliche Initiierung unverzüglicher zivilrechtlicher Schritte gegen den ehemaligen Geschäftsführer.
Ergebnis: Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und durch die Vorlage zahlreicher Beweismittel steht eine Anklageerhebung nach umfangreichen Ermittlungen unseres Erachtens kurz bevor. In den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen konnten bereits rechtskräftige Titel erwirkt werden.
Ausgangssituation: Vertretung einer geschädigten Darlehensgeberin in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt, bei dem Darlehensmittel in Höhe von über 7 Millionen Euro durch täuschungsbedingte Angaben erlangt und zweckwidrig verwendet wurden.
Herausforderung: Koordination eines komplexen, internationalen Verfahrens sowie Sicherstellung einer effektiven Anspruchsdurchsetzung auf straf- und zivilrechtlicher Ebene.
Lösungsweg: Aktive Privatbeteiligung im Strafverfahren, flankiert durch parallele zivilrechtliche Maßnahmen zur Anspruchsdurchsetzung und Vermögenssicherung.
Ergebnis: Schaffung einer belastbaren Grundlage für die Rückführung wesentlicher Teile der Darlehensbeträge sowie konsequente Verfolgung der Ansprüche auf mehreren rechtlichen Ebenen; Erlangung eines rechtskräftigen Titels.
Als Privatbeteiligte/r kann sich eine durch eine Straftat geschädigte Person oder ein geschädigtes Unternehmen dem Strafverfahren anschließen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Vorteil: Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden für die eigene Anspruchsdurchsetzung genutzt, ohne ein eigenes Zivilverfahren führen und die entsprechenden Kosten tragen zu müssen. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Privatbeteiligung.
Der Privatbeteiligtenanschluss sollte so früh wie möglich im Verfahren eingebracht werden – spätestens jedoch vor dem Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung. Wir empfehlen, bereits im Ermittlungsverfahren tätig zu werden, da frühe Aktivität die Qualität der Beweisführung und Ihre Chancen zur Rechtsdurchsetzung erheblich verbessert.
Grundsätzlich alle zivilrechtlichen Ansprüche, die durch die verfolgte Straftat kausal entstanden sind – also etwa Schadenersatz, entgangener Gewinn und unter Umständen die Kosten der internen Untersuchung.
In komplexen Fällen kann das Strafgericht die Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche einem Zivilgericht überlassen. Das Strafgericht verweist auch bei einer diversionellen Erledigung oder bei einem Freispruch auf den Zivilrechtsweg. Wir bereiten Sie auf diese Möglichkeit vor und begleiten das anschließende Zivilverfahren nahtlos weiter.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Ansprüche und eine klare Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.