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Anwalt Interne Untersuchungen
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Anwalt Interne Unter­suchungen

Interne Unter­suchungen für Unter­nehmen – Rechts­anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Besteht in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf eine möglicherweise strafrechtlich relevante Handlung durch Mitarbeiter oder Führungskräfte? Und fragen Sie sich, wie Sie diesen Verdacht intern aufklären können – ohne das Unternehmen unnötig zu exponieren?

Interne Untersuchungen sind ein sensibles Instrument: Sie sollen den Sachverhalt aufklären, Beweise sichern und die Grundlage für weitere Entscheidungen schaffen. Gleichzeitig sollen sie vor Haftungsrisiken schützen und die Rechte der betroffenen Personen wahren. Fehler in dieser Phase können fatale Folgen haben. In Wien und österreichweit begleiten wir Unternehmen bei internen Untersuchungen mit der nötigen strafrechtlichen Expertise, Diskretion und dem Wissen, worauf es bei der Sicherung von Beweisen ankommt.

Planung und Durch­führung der Unter­suchung

Eine interne Untersuchung beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens: Was ist der konkrete Verdacht? Welche Zeiträume und Personen sind betroffen? Welche Beweise müssen gesichert werden? Wir planen die Untersuchung strukturiert, legen klare Zuständigkeiten fest und begleiten den gesamten Prozess rechtlich. Dabei achten wir darauf, dass alle Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und im Ernstfall vor Behörden verwertbar sind. Mehr dazu auf unserer Seite Interne Untersuchungen.
Mitarbeiterbefragungen sind ein zentrales Element interner Untersuchungen – und gleichzeitig ein rechtlich heikles Terrain. Wir bereiten Befragungen sorgfältig vor, führen sie nach klaren rechtlichen Standards durch und dokumentieren die Ergebnisse so, dass sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren verwertbar sind. Dabei schützen wir sowohl die Rechte der befragten Personen als auch die Interessen des Unternehmens und können auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Mitarbeiterbefragungen zurückblicken.
Die Frage, ob und in welcher Weise ein Unternehmen mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt tritt, insbesondere durch Anzeigeerstattung, stellt eine der zentralen und folgenreichsten Entscheidungen im Zuge einer internen Untersuchung dar. Auch die Frage, wie man sich als belangter Verband in einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren verantworten soll, ist vieldimensional und komplex. Wir beraten in derartigen Situationen zu den Chancen und Risiken, entwickeln eine auf die spezifische Situation abgestimmte Strategie und begleiten alle Kontakte mit der Staatsanwaltschaft.
Wenn das Unternehmen selbst geschädigt wurde, bilden die Ergebnisse der internen Untersuchung die Grundlage für eine mögliche Privatbeteiligung im Strafverfahren. Wir entwickeln beide Schritte aufeinander abgestimmt: Die interne Untersuchung liefert die Beweise, die Privatbeteiligung setzt die Ansprüche durch, wenn eine vorherige Aufforderung zur Schadenswiedergutmachung nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Unser abgestuftes Vorgehen bei derartigen Fällen maximiert die Erfolgschancen des Unternehmens.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Situ­ations­analyse

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich; wir analysieren den Verdachtsfall und besprechen das weitere Vorgehen.

Schritt 2 – Unter­suchungs­planung & Beweis­sicherung

Wir planen die Untersuchung strukturiert, empfehlen erste Sofortmaßnahmen und sichern alle relevanten Beweise.

Schritt 3 – Durch­führung & Ent­scheidungs­unterstützung

Wir führen oder begleiten die Untersuchung bis zum Abschluss, dokumentieren die Ergebnisse in einem Bericht und ordnen diese rechtlich ein. Weiters unterstützen wir Sie bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen – intern und gegenüber Behörden oder Gerichten.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Interne Untersuchungen sind ein Bereich, in dem wir Unternehmen in Wien und österreichweit mit besonderer Erfahrung begleiten. Wir kennen die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht und haben bereits eine Vielzahl unterschiedlichster interner Untersuchungen für sämtliche Unternehmensgrößen und diverse Branchen geleitet. Dr. Schönborn ist aktiv in wirtschaftsstrafrechtlichen Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Beratung ist jederzeit möglich – auch per Videokonferenz.

Erfolgs­geschichten

Leitung einer internen Unter­suchung bei Kor­ruptions­vorwürfen in einem staats­nahen Unter­nehmen

Ausgangssituation: Mitarbeiter eines staatsnahen Unternehmens gerieten aufgrund mehrfacher Korruptionsvorwürfe ins Visier der Compliance-Abteilung.

Herausforderung: Unklare Beweislage, Aussage-gegen-Aussage-Situationen, akute Tatbegehungsgefahr.

Lösungsweg: Sofortige Einleitung einer internen Untersuchung samt unverzüglicher Mitarbeiterbefragung.

Ergebnis: Die Vorwürfe konnten geklärt werden. Zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Verhinderung künftiger Taten halfen dabei, die eigenen Strafbarkeitsrisiken drastisch zu reduzieren.

Ausgangssituation: Schwere Verdachtsfälle zahlreicher Datenmanipulationen und damit einhergehende Möglichkeit der Erfüllung von Umweltdelikten innerhalb eines börsennotierten Unternehmens.

Herausforderung: Rasche Einleitung einer internen Untersuchung trotz erheblicher Anzahl von verdächtigten Mitarbeitern und (ehemaligen) Führungskräften. Trotz der Größe des Unternehmens existierten keine ausreichenden Compliance-Vorkehrungen in Österreich.

Lösungsweg: Durchführung einer umfangreichen internen Untersuchung, in der unter anderem zahlreiche Mitarbeiter befragt und einschlägige Kommunikationskanäle und Dokumente untersucht wurden.

Ergebnis: Die Verdachtslage wurde geklärt. Es wurden zahlreiche Handlungsempfehlungen an das Unternehmen gerichtet und der Bericht enthielt detaillierte Empfehlungen zur Überarbeitung des Compliance-Management-Systems.

Ausgangssituation: Mehrere Führungskräfte und Mitarbeiter waren mit Vorwürfen von betrügerischen Leistungsverrechnungen gegenüber Kunden konfrontiert.

Herausforderung: Die interne Compliance-Abteilung hatte die interne Untersuchung bereits eingeleitet, benötigte aber kurzfristige strafrechtliche Unterstützung. Wir wurden kurzfristig am Tag der Mandatierung zu sensiblen Mitarbeiterbefragungen hinzugezogen. Im Laufe der Untersuchung kamen immer wieder neue Verdachtsfälle auf.

Lösungsweg: Im Zuge der internen Untersuchung wurden zahlreiche Mitarbeiter und Führungskräfte befragt und umfangreiche Datenbestände gesichtet und ausgewertet. Ein hinzugezogenes Forensik-Unternehmen konnte die Verdachtsfälle erhärten.

Ergebnis: Der Sachverhalt wurde geklärt und ein umfassender Untersuchungsbericht samt Protokollen der Mitarbeiterbefragungen erarbeitet. Diese können im Bedarfsfall als Beweismittel dienen.

FAQ

Was sind interne Unter­suchungen und wann sind sie not­wendig?

Interne Untersuchungen sind strukturierte Prozesse zur Aufklärung von Verdachtsfällen innerhalb eines Unternehmens – etwa bei Verdacht auf Untreue, Betrug, Korruption oder andere strafrechtsrelevante Handlungen. Sie sind immer dann geboten, wenn ein konkreter Verdacht innerhalb des Unternehmens besteht. Bei der Unterlassung einer internen Untersuchung können erhebliche Haftungsrisiken drohen.
Im Anwendungsbereich des österreichischen StGB und der österreichischen StPO gibt es keine allgemeine Pflicht zur Selbstanzeige. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei informiert werden, ist eine strategische Abwägung, die wir gemeinsam mit dem Unternehmen treffen. Eine gut konzipierte und sorgfältig vorbereitete Kooperationsstrategie kann zielführend sein, erweist sich jedoch nicht zwingend in jedem Fall als die optimale Vorgehensweise.
Eine interne Untersuchung wird vom Unternehmen selbst initiiert und durchgeführt; ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Beide können parallel laufen; eine interne Untersuchung kann die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens erheblich verbessern. Mehr zum behördlichen Ablauf in unserem Blogartikel: Das Ermittlungsverfahren.
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