Privat­beteiligung und Zivil­verfahren
Privat­beteiligung und Zivil­verfahren

Ihr Anwalt für Privatbeteiligung und Zivil­verfahren in Wien

Sie oder Ihr Unternehmen wurden geschädigt bzw Opfer einer strafbaren Handlung? Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir vertreten Sie als Privatbeteiligter im Strafverfahren und unterstützen Sie im Bedarfsfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zivilverfahren.
Rechtsanwalt für Privatbeteiligung und Zivilverfahren in Wien: Dr. Elias Schönborn vertritt Sie als Rechtsanwalt professionell und mit Weitblick.

Wirtschaftskriminalität kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren als Privatbeteiligter geltend zu machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzubringen.

Opfervertretung im Strafverfahren

Die Vertretung von Opfern im Strafverfahren erfreut sich – insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – großer Beliebtheit. Durch den sogenannten Privatbeteiligtenanschluss können auf einfache Weise zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend gemacht werden. Im Falle einer Verurteilung entscheidet das Strafgericht auch über die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten, sofern dies aufgrund der Ergebnisse des Strafverfahrens oder einfacher weiterer Erhebungen möglich ist. Als erfahrener Anwalt für Zivilverfahren und Privatbeteiligung begleitet Sie Dr. Schönborn hierbei professionell, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und Ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.

Privatbeteiligte profitieren davon, dass die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt von Amts wegen aufklären und Beweise zwangsweise sichern können. Somit ist die Privatbeteiligung oftmals der kosteneffizienteste Weg, um einen vollstreckbaren Exekutionstitel gegen den Täter zu erlangen. Wir begleiten Sie hierbei professionell, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und Ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Klage in einem Zivilverfahren

Nahezu jeder strafrechtlich relevante Sachverhalt hat auch eine zivilrechtliche Komponente, die oft komplex sein kann. Vor allem, wenn sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsstadium befindet und die Gesamtdauer eines umfangreichen Strafverfahrens unklar ist, kann es sich lohnen, zivilrechtliche Ansprüche als Opfer auch parallel in einem Zivilverfahren geltend zu machen. Straf- und Zivilverfahren ergänzen sich gegenseitig. Auch wenn die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht bejaht und damit von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht, sollten zivilrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich eine Vielzahl von Sachverhalten, die keine strafrechtliche Relevanz haben, aber dennoch zivilrechtliche Ansprüche rechtfertigen – beispielsweise Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche.

Vor der Gründung von es.law mit Sitz in Wien war Dr. Schönborn ein langjähriges Mitglied des in Österreich führenden Dispute Resolution Teams der Wirtschaftskanzlei DORDA und verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse im Zivilprozessrecht. Diese wertvollen Erfahrungen ermöglichen es ihm, die Interessen seiner Mandanten auch in komplexen zivilrechtlichen Verfahren bestmöglich zu vertreten.

Als erfahrener Anwalt für Zivilverfahren und Privatbeteiligungen unterstützt Sie Dr. Schönborn bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit fundierter Fachkenntnis und umfassenden Engagement.

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

FAQ

  • 1. Wie funktioniert der Privatbeteiligtenanschluss in der Praxis?

    Als Opfer einer strafbaren Handlung können Sie den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei anzeigen und sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Es ist wichtig, den Sachverhalt gut aufzuarbeiten und relevante Dokumente vorzulegen. Sie können auch Ermittlungsmaßnahmen anregen. Die Höhe Ihrer zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen muss bis zum Ende des Verfahrens beziffert werden.
  • 2. Welche Rechte haben Privatbeteiligte im Ermittlungsverfahren?

    Privatbeteiligte haben das Recht auf Akteneinsicht, welches zu den wichtigsten Rechten im Strafverfahren zählt. Durch Akteneinsicht können sich Privatbeteiligte über den Stand des Verfahrens informieren und ihre prozessualen Rechte bestmöglich ausüben. Außerdem haben Privatbeteiligte das Recht, Beweisanträge zu stellen und auf diese Weise beispielsweise die Vernehmung von Zeugen, die Anordnung der Sicherstellung von Gegenständen oder eine Hausdurchsuchung zu beantragen. Darüber hinaus haben Privatbeteiligte die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen und Urkundenvorlagen einzubringen und im Ermittlungsverfahren Einspruch wegen Rechtsverletzung (§ 106 StPO) und Beschwerde (§ 87 StPO) zu erheben. Im Falle der Einstellung des Ermittlungsverfahrens haben sie zudem das Recht, eine Begründung und die Fortführung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen.
  • 3. Was versteht man unter dem Begriff „Tätige Reue“?

    Die Tätige Reue ist eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts. Sie ermöglicht es dem Täter, nicht bestraft zu werden, wenn er den Schaden wiedergutmacht oder sich vertraglich dazu verpflichtet, volle Schadensgutmachung zu leisten. Die Tätige Reue kommt aber nur zur Anwendung, wenn noch keine Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Polizei) Kenntnis vom Verschulden des Täters erlangt hat. Tätige Reue kann eine Win-Win-Situation begründen: Sie ermöglicht es dem Täter, Straffreiheit bei wichtigen Wirtschaftsdelikten zu erlangen und bietet dem Opfer die Möglichkeit, auf einfache Weise Schadensgutmachung ohne Einleitung eines staatlichen Verfahrens zu erlangen.
  • 4. Wann ist es zielführend, einen auf Privatbeteiligungen und Zivilverfahren spezialisierten Rechtsanwalt beizuziehen?

    Die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann in verschiedenen Situationen von Vorteil sein. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen – sei es vor Gericht oder bei außergerichtlichen Verhandlungen – kann ein Rechtsanwalt für Privatbeteiligungen die betroffene Partei wirksam vertreten und ihre Interessen und Rechte wahren. Aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung kann ein auf Zivilrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Schadenersatzforderungen und Haftungsfragen wertvolle Unterstützung leisten.
    Generell ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren oder einer Privatbeteiligung frühzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Unsicherheiten und mögliche Nachteile zu vermeiden.

Sie wurden geschädigt oder benötigen Hilfe zu zivilrechtlichen Fragen?

Kontaktieren Sie uns.