Korruptions­­­­­strafrecht und Anti­­korr­uption
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Ihr Rechtsanwalt für Korruptions­strafrecht und Antikorruption

Das Korruptionsstrafrecht regelt strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Bestechung, Vorteilsgewährung und anderen Verhaltensweisen, die vor allem an der Schnittstelle zwischen öffentlichen Ämtern und der Wirtschaft vermehrt auftreten. Bei Korruptionsvorwürfen steht die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Als ausgewiesener Experte in diesem Rechtsgebiet berät und vertritt Dr. Elias Schönborn Sie österreichweit zum Thema Korruptionsstrafrecht.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn ist auf Antikorruption und die Strafverteidigung gegen korruptionsstrafrechtliche Vorwürfe spezialisiert.

Risiken in Grauzonen rechtzeitig erkennen

Eine Tätigkeit in der Wirtschaft und Politik birgt mitunter das Risiko, dem Vorwurf eines Interessenkonflikts ausgesetzt zu sein. Von Korruptionsvorwürfen können heutzutage nicht nur Spitzenpolitiker, sondern auch Wirtschaftstreibende und in der Verwaltung tätige Personen betroffen sein. Nicht immer ist klar, welche Verhaltensweisen erlaubt sind und welche nicht. In der Praxis zeigt sich, dass viele Geschäftsführer, Manager und Abteilungsleiter genauso wie Verwaltungsbeamte sich in Grauzonen bewegen, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht Dr. Elias Schönborn ist seit Beginn seiner juristischen Tätigkeit auf diesem Gebiet spezialisiert. Neben seiner praktischen anwaltlichen Tätigkeit publiziert er regelmäßig zu korruptionsstrafrechtlichen Fragestellungen, trägt zu diesen Themen vor und ist Autor des Fachbuches Korruption im Gesundheitswesen. Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts vertrauen auf unsere Schulungen, die Unterstützung bei Compliance-Maßnahmen und Rechtsgutachten zur Einschätzung von risikobehafteten Geschäftspraktiken. Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchführung von internen Untersuchungen beim Verdacht auf potentiell korruptive Praktiken.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Effektive Strafverteidigung

Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufgrund von Korruptionsvorwürfen ist besonders belastend. Neben den drohenden Strafen und Verbandsgeldbußen kann auch der eigene Ruf erheblich darunter leiden. In solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Korruptionsstrafrecht als Ansprechpartner an seiner Seite zu haben, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren. Im Zuge der Strafverteidigung verteidigen wir Sie in allen Strafverfahren, die Korruptionsvorwürfe zum Gegenstand haben. Dabei setzen wir den Fokus auf eine proaktive und individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie, die bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt.

Unsere Expertise im Korruptionsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Amtsmissbrauch (§ 302 StGB)
  • Antikorruptions-Compliance und Korruptionsprävention
  • Bestechlichkeit (§ 304 StGB)
  • Bestechung (§ 307 StGB)
  • Code of Conduct / Verhaltenskodex
  • Falsche Beurkundung oder Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB)
  • Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)
  • Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 309 StGB)
  • Mitarbeiterschulungen
  • Risikoanalyse
  • Verbandsverantwortlichkeit
  • Verbotene Intervention (§ 308 StGB)
  • Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Vorteilsannahme (§ 305 StGB)
  • Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB)
  • Vorteilszuwendung (§ 307a StGB)
  • Vorteilszuwendung zur Beeinflussung („Anfüttern“, § 307b StGB)
Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Gegen unseren Mandanten, einen hochrangigen Beamten eines Bundesministeriums, wurde wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit seiner Mitwirkung an einem Auswahlverfahren für eine leitende Funktion ermittelt.

Herausforderung: Das Auswahlverfahren stand unter erheblicher politischer und medialer Beobachtung. Zu klären war insbesondere, ob die Bewertung der Bewerber auf sachlichen Kriterien beruhte oder durch sachfremde Erwägungen beeinflusst worden war.

Lösungsweg: Wir rekonstruierten das gesamte Auswahlverfahren und zeigten in einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme auf, dass die Bewertung auf objektiven fachlichen Kriterien beruhte. Zugleich arbeiteten wir heraus, weshalb auch die subjektiven Voraussetzungen des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt waren.

Ergebnis: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren nach Einlangen unserer Stellungnahme ein.

Ausgangssituation: Ein staatsnahes Unternehmen beauftragte uns mit einer internen Untersuchung, nachdem gegen mehrere Mitarbeiter Korruptionsvorwürfe erhoben worden waren.

Herausforderung: Die Beweislage war zunächst unübersichtlich und durch widersprüchliche Angaben geprägt. Gleichzeitig bestand das Risiko, dass sich ein mögliches Fehlverhalten fortsetzen und weitere strafrechtliche Risiken für das Unternehmen auslösen könnte.

Lösungsweg: Wir strukturierten die Untersuchung, führten Mitarbeiterbefragungen durch, analysierten die vorhandenen Unterlagen und bewerteten die möglichen strafrechtlichen Risiken. Auf dieser Grundlage entwickelten wir konkrete Empfehlungen für den weiteren Umgang mit den festgestellten Schwachstellen.

Ergebnis: Die Verdachtslage wurde aufgeklärt und dem Unternehmen wurden konkrete Maßnahmen zur Reduktion weiterer strafrechtlicher Risiken empfohlen.

Ausgangssituation: Gegen den Geschäftsführer eines großen Unternehmens, das in der Beförderungsbranche tätig ist, wurde im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen mehrerer schwerer Straftaten ermittelt. Zu den Vorwürfen zählte auch die Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten nach § 309 StGB.

Herausforderung: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen zahlreiche Beschuldigte und verband mutmaßlich organisierte Kriminalität mit Geschäftsbeziehungen zu rechtmäßig tätigen Unternehmen. Zudem wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die Geschäftsbeziehungen und die Rolle unseres Mandanten im Detail auf. Nachdem sich daraus kein Verdacht auf eine unzulässige Vorteilsgewährung oder eine sonstige strafbare Beteiligung ergab, brachten wir eine ausführliche schriftliche Stellungnahme samt Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ohne Anklage ein.

FAQ

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