Jugendstrafrecht
Ihre Kanzlei für Strafrecht, Whistleblowing & Compliance

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Wien

Jugendstrafrecht stellt nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung junger Menschen und künftige Verhinderung von Straftaten in den Mittelpunkt. Dennoch kann ein Strafverfahren für Jugendliche und ihre Familien sehr belastend und folgenreich sein und erhebliche nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit strafrechtlicher Expertise, Einfühlungsvermögen und klarem Fokus zur Seite – von der ersten Vernehmung bis zum allfälligen Rechtsmittelverfahren.
strafverteidigung

Wann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung?

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und gilt für Personen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr (Jugendliche) sowie in Teilen auch für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Unmündige Minderjährige unter 14 Jahren sind strafunmündig.

Ziel des Jugendstrafrechts ist es, Straftaten nicht mit bloßer Strenge zu begegnen, sondern auf die individuelle Entwicklung, das Umfeld und die Reife des jungen Menschen Rücksicht zu nehmen.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält zahlreiche besondere Regelungen, beispielsweise zur Strafzumessung und zum Ablauf des Verfahrens.

Unsere Leistungen im Jugendstrafrecht

Unsere Kanzlei bietet Jugendlichen und ihren Familien eine diskrete, persönliche und professionelle Vertretung in sämtlichen Verfahrensstadien. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Elias Schönborn übernimmt die Verteidigung junger Menschen unter anderem bei folgenden Vorwürfen:

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Verteidigung im Jugendstrafrecht mit Weitblick

Jugendliche benötigen im Strafverfahren besonderen Schutz, klare Orientierung und ein Verteidigungskonzept, das ihre Zukunft sichert. Als auf Jugendstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt verbindet Dr. Elias Schönborn fundierte Fachkenntnis mit Einfühlungsvermögen.

Wir analysieren zunächst die persönliche Lebenssituation des Jugendlichen, erklären verständlich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: von der ersten polizeilichen Befragung über Haftfragen und konkreten Ermittlungstätigkeiten bis zur Hauptverhandlung. Dabei prüfen wir konsequent Alternativen einer herkömmlichen Bestrafung wie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Diversion, um eine Vorstrafe möglichst zu verhindern.

Erfolgreiche Jugendverteidigung verlangt mehr als Paragrafenwissen. Entscheidende Faktoren sind die richtige Kommunikation mit Jugendlichen und Eltern, ein Gespür im Umgang mit Gerichten, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sowie eine für die Situation adäquate Verhandlungstaktik.

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen, beleuchten Erfolgsaussichten und legen die nächsten Schritte fest – lösungsorientiert und stets auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet.

Dr. Elias Schönborn als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien.

Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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Erfolgs­geschichten

Ausgangssituation: Unserem Mandanten, einem 16-jährigen Jugendlichen, wurden mehrere schwerwiegende Straftaten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erhob unter anderem Anklage wegen qualifizierter Erpressung, geschlechtlicher Nötigung und Körperverletzung.

Herausforderung: Aufgrund der Vielzahl und Schwere der angeklagten Vorwürfe drohte dem Jugendlichen eine strafgerichtliche Verurteilung mit erheblichen Auswirkungen auf seinen weiteren persönlichen und beruflichen Lebensweg. Entscheidend war daher, dem Schöffensenat des Landesgerichts Korneuburg trotz der bereits eingebrachten Anklage eine Erledigung ohne Vorstrafe zu ermöglichen.

Lösungsweg: Wir brachten zunächst eine ausführliche Gegenäußerung zur Anklageschrift ein und bereiteten die Hauptverhandlung umfassend vor. In der Hauptverhandlung arbeiteten wir insbesondere die persönliche Entwicklung des Jugendlichen, seine Lebenssituation und die für eine diversionelle Erledigung sprechenden Umstände heraus.

Ergebnis: Der Schöffensenat ließ sich trotz der schwerwiegenden Vorwürfe davon überzeugen, dem 16-Jährigen eine zweite Chance zu geben. Das Verfahren wurde gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit diversionell erledigt, sodass eine strafgerichtliche Verurteilung und eine Vorstrafe vermieden werden konnten.

Ausgangssituation: Unsere Mandantin, eine 15-jährige Jugendliche, wurde festgenommen, nachdem ihr vorgeworfen worden war, im Zuge eines Polizeieinsatzes einen Polizeibeamten geschubst zu haben. Gegen sie wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt.

Herausforderung: Bereits die Festnahme und das anschließende Strafverfahren stellten für die Jugendliche eine erhebliche Belastung dar. Angesichts der erhobenen Vorwürfe musste zugleich verhindert werden, dass ein einmaliger Vorfall zu einer strafgerichtlichen Verurteilung mit langfristigen Folgen für ihre weitere Entwicklung führt.

Lösungsweg: Wir arbeiteten die konkrete Situation des Vorfalls und insbesondere den damaligen psychischen Zustand der Jugendlichen umfassend auf. Gegenüber der Staatsanwaltschaft zeigten wir in einer Stellungnahme auf, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte und die persönlichen Umstände der 15-Jährigen gegen die Notwendigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung sprachen.

Ergebnis: Bereits im Ermittlungsverfahren konnte eine diversionelle Erledigung unter Bestimmung einer Probezeit erreicht werden. Dadurch konnte eine Anklageerhebung vermieden werden.

Ausgangssituation: Unser 17-jähriger Mandant war nicht selbst angeklagt, stand aber in engem Zusammenhang mit dem gegen einen Mitschüler geführten Verfahren und sollte in der Hauptverhandlung als Zeuge aussagen.

Herausforderung: Aufgrund seiner eigenen Nähe zum Geschehen bestand das Risiko, dass sich der Jugendliche durch unbedachte Angaben selbst belasten könnte. Zugleich war die Situation einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung für ihn persönlich belastend und ungewohnt.

Lösungsweg: Wir bereiteten unseren Mandanten ausführlich auf die Hauptverhandlung vor, klärten ihn insbesondere über sein Entschlagungsrecht auf und besprachen mit ihm den zu erwartenden Ablauf.

Ergebnis: Unser Mandant konnte die Hauptverhandlung gut vorbereitet und souverän absolvieren. Aus seiner Aussage ergaben sich keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.

FAQ

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