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Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Ver­teidigung im Rechts­mittel­verfahren

Straf­verteidigung im Rechts­mittel­verfahren – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie in erster Instanz verurteilt und fragen sich, wie Sie am besten dagegen vorgehen können?

Die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren bietet die Möglichkeit, ein erstinstanzliches Urteil zu überprüfen und – bei entsprechender Berechtigung – zu Fall zu bringen oder zu ändern. Das österreichische Strafrecht kennt unterschiedliche Rechtsmittel: die Berufung wegen Nichtigkeit bzw. die Berufung gegen den Ausspruch über die Schuld, die Strafe oder die privatrechtlichen Ansprüche bei Einzelrichterurteilen sowie die Nichtigkeitsbeschwerde bei schwerwiegenden Verfahrens- oder Rechtsfehlern und die Strafberufung in Schöffen- oder Geschworenenverfahren. In Wien und österreichweit vertreten wir Mandanten vor den Landesgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren. Eine erfolgreiche Rechtsmittelverteidigung erfordert ein tiefes Verständnis der Verfahrensgeschichte und die Fähigkeit, Fehler im Ersturteil präzise zu identifizieren.

Be­rufung gegen das Erst­urteil

Die Berufung richtet sich gegen Rechts- und Verfahrensfehler (Nichtigkeit bei Einzelrichterurteilen) und/oder den Ausspruch über die Schuld, die Strafe oder die privatrechtlichen Ansprüche. Eine erfolgreiche Berufung kann unter anderem eine vollständige Neuverhandlung vor dem Erstgericht ermöglichen. Wir analysieren das Ersturteil sorgfältig, identifizieren problematische Beweiswürdigungen, unvollständige Sachverhaltsfeststellungen oder rechtliche Fehleinschätzungen und formulieren eine substanzielle Berufung. Ziel ist ein Freispruch, die Aufhebung des Ersturteils, eine Strafmilderung oder eine Änderung des Privatbeteiligtenzuspruchs. Einen Überblick über die verfügbaren Rechtsmittel bietet unser Blogartikel Rechtsmittel im Strafrecht.
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Urteile in kollegialgerichtlichen Verfahren (Schöffen- oder Geschworenenverfahren). Sie richtet sich an den Obersten Gerichtshof und greift schwerwiegende Verfahrens- oder Rechtsfehler auf. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind streng, die Begründung muss präzise und auf anerkannte Nichtigkeitsgründe gestützt sein. Wir prüfen nach jedem Schuldspruch systematisch, ob Nichtigkeitsgründe vorliegen und formulieren die Nichtigkeitsbeschwerde mit der notwendigen rechtlichen Präzision.
Wir übernehmen auch nach einer erstinstanzlichen Verurteilung laufende Rechtsmittelverfahren, arbeiten uns rasch in die Verfahrensgeschichte ein und prüfen alle verbleibenden Möglichkeiten. Unsere Erfahrung zeigt: Auch in schwierigen Ausgangslagen gibt es oft noch Handlungsspielraum, wenn rechtzeitig gehandelt wird.
Nicht jedes Urteil bietet eine realistische Grundlage für ein erfolgreiches Rechtsmittel. Wir analysieren das Ersturteil ehrlich und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten – auch wenn diese ernüchternd ausfällt. Diese Transparenz schützt Sie vor unnötigen Kosten und setzt die richtigen Erwartungen. Wo Chancen bestehen, nutzen wir sie konsequent.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Analyse & Erst­kontakt

Kontaktieren Sie uns direkt nach der Urteilsverkündung oder Zustellung des schriftlichen Urteils. Wir melden uns rasch zurück – Anmelde- und Rechtsmittelfristen sind kurz und müssen eingehalten werden.

Schritt 2 – Erst­beratung & Ein­schätzung

Wir analysieren das Urteil, die Verfahrensgeschichte und die Beweislage. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und einen klaren Plan.

Schritt 3 – Rechts­mittel­führung

Wir führen das Rechtsmittel aus, vertreten Sie vor dem Landesgericht, Oberlandesgericht oder Obersten Gerichtshof und begleiten Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren erfordert eine präzise juristische Analyse, die Fähigkeit, komplexe Verfahrensgeschichten zu durchdringen, und die Kompetenz, Fehler im Ersturteil treffend zu benennen. Wir vertreten Mandanten vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien, dem Oberlandesgericht Wien und dem Obersten Gerichtshof sowie österreichweit vor sämtlichen Rechtsmittelgerichten. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden, ist Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Strafrecht und teilt sein Wissen als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Vertretung ist jederzeit möglich.

Erfolgs­geschichten

Auf­hebung des Erst­urteils mit Ver­pflichtung zur Durch­führung di­ver­sioneller Maß­nahmen

Ausgangssituation: Unser Mandant wurde vom Erstgericht ohne anwaltliche Vertretung verurteilt und meldete volle Berufung an.

Herausforderung: Kurzfristige Beauftragung und damit kurze Frist für die Ausarbeitung eines fundierten Rechtsmittels.

Lösungsweg: Umfassende Berufung wegen Nichtigkeit und gegen die Aussprüche über die Schuld und die Strafe.

Ergebnis: Aufhebung des Ersturteils und Anleitung des Erstgerichts zur Vornahme diversioneller Maßnahmen.

Ausgangssituation: Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten nach der Durchführung diversioneller Maßnahmen ein. Die Europäische Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde an das Oberlandesgericht.

Herausforderung: Schwerwiegende Betrugsvorwürfe und zahlreiche weitere Vorwürfe führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft mit der im gerichtlichen Verfahren gewährten Diversion nicht einverstanden war.

Lösungsweg: Schriftliche Äußerung, wieso sämtliche Voraussetzungen für eine Diversion vorlagen.

Ergebnis: Der Beschwerde der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde nicht Folge gegeben und die Diversion vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.

Ausgangssituation: Gegen den Mandanten wurde über mehrere Monate hindurch ein Ermittlungsverfahren geführt, ohne dass er über den bestehenden Tatverdacht belehrt worden wäre.

Herausforderung: Komplexer Sachverhalt.

Lösungsweg: Einspruch wegen Rechtsverletzung und Beschwerde gegen abweisenden Beschluss.

Ergebnis: Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der Mandant in seinen subjektiven Rechten verletzt wurde.

FAQ

Welche Rechts­mittel stehen im öster­reichischen Straf­recht gegen Urteile zur Ver­fügung?

Das österreichische Strafverfahren kennt insbesondere die Berufung (wegen Nichtigkeit sowie gegen den Ausspruch über die Schuld, die Strafe oder die privatrechtlichen Ansprüche bei Einzelrichterurteilen) und die Nichtigkeitsbeschwerde (gegen schwerwiegende Verfahrens- oder Rechtsfehler in Schöffen- oder Geschworenenverfahren). Beide können innerhalb klar definierter Fristen eingebracht werden. Einen umfassenden Überblick bietet unser Blogartikel Rechtsmittel im Strafrecht.
Die Anmeldefrist für die Berufung und die Nichtigkeitsbeschwerde beträgt in der Regel drei Tage nach mündlicher Urteilsverkündung; die Ausführungsfrist nach Zustellung des schriftlichen Urteils ist länger und beträgt grundsätzlich vier Wochen. Wir empfehlen, unmittelbar nach der Urteilsverkündung Kontakt aufzunehmen, damit keine Fristen versäumt werden.
Das hängt von den konkreten Umständen ab. Wir analysieren das Urteil und geben Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Wenn nach unserer fundierten Einschätzung Angriffspunkte bestehen, empfehlen wir die Einbringung eines Rechtsmittels.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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