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Verteidigung in der Hauptverhandlung
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Ver­teidigung in der Haupt­verhandlung

Straf­verteidigung in der Haupt­verhandlung – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz
Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Haben Sie bereits eine Ladung als Angeklagter zur Hauptverhandlung erhalten oder steht die Anberaumung der Hauptverhandlung kurz bevor? Fragen Sie sich, was Sie erwartet und wie Sie sich bestmöglich vorbereiten und verteidigen können?

Die Strafverteidigung in der Hauptverhandlung ist aus Sicht des Angeklagten und des Rechtsanwalts der entscheidendste Punkt des Strafverfahrens. Gleichzeitig handelt es sich um die Phase, in der eine professionelle, engagierte Vertretung den größten Unterschied macht. Hier werden Zeugen befragt, Sachverständigengutachten erörtert und Plädoyers gehalten. Die Grundlage für ein gutes Ergebnis liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung: akribisches Aktenstudium, Entwicklung der bestmöglichen Strategie und überzeugendes Auftreten. Wir vertreten Sie vor den Bezirksgerichten, dem Landesgericht für Strafsachen Wien und österreichweit vor allen zuständigen Strafgerichten.

Vor­bereitung und Ver­tretung in der Haupt­verhandlung

Das Hauptverfahren beginnt nicht am Verhandlungstag – es beginnt Wochen und oft schon Monate davor. Wir studieren die gesamte Aktenlage, analysieren die Beweismittel, bereiten die Befragung des Angeklagten und Zeugen vor und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie. Im Gerichtssaal treten wir engagiert und bestimmt auf: Wir beantragen die Aufnahme von Gegenbeweisen, hinterfragen Sachverständigengutachten kritisch und halten fundierte Plädoyers zu Ihren Gunsten. Unser Ziel ist stets ein Freispruch, eine Diversion oder die bestmögliche Strafmilderung. Was Sie konkret erwartet, erklärt unser Blogartikel Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.
Wer zum ersten Mal an einer Hauptverhandlung teilnimmt, ist oftmals nervös. Die Atmosphäre des Gerichtssaals, der ungewisse Verfahrensablauf und die unzähligen Fragen, die man sich schon im Vorhinein stellt, können herausfordernd sein. Wir bereiten Sie umfassend vor: Wir erklären transparent und in Ruhe den Ablauf der Verhandlung, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und besprechen alle wichtigen Details, die für eine saubere Verteidigung notwendig sind. Eine professionelle Vorbereitung auf die Hauptverhandlung mit anwaltlicher Unterstützung ist einer der wichtigsten Faktoren für ein erfolgreiches Ergebnis in der Hauptverhandlung. Mehr zu Ihren Rechten als Angeklagte/r erfahren Sie in unserem Blogartikel Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung.
Die Befragung von Zeugen und Sachverständigen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Hauptverhandlung. Wir stellen gezielte, präzise Fragen, die Widersprüche in Aussagen aufdecken oder die Grundlagen von Gutachten erschüttern können. Dabei bleiben wir professionell und sachlich – und behalten stets das Ziel im Blick: Ihre bestmögliche Verteidigung.
Manchmal erkennt man erst kurz vor der Hauptverhandlung, dass man durch einen Verteidiger vertreten werden möchte oder den Verteidiger wechseln möchte. Wir übernehmen Mandate grundsätzlich auch in diesem Stadium, lesen uns rasch in die Aktenlage ein und treten vorbereitet vor Gericht auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch eine kurzfristige Übernahme des Mandats häufig sehr erfolgreiche Ergebnisse erzielt.

Unser Pro­zess

Schritt 1 – Erst­kontakt & Termin­planung

Kontaktieren Sie uns, sobald die Hauptverhandlung terminiert ist, oder bestenfalls bereits zuvor. Wir melden uns rasch zurück und besprechen den weiteren Ablauf.

Schritt 2 – Akten­studium & Vor­bereitung

Wir sichten alle Unterlagen aus anwaltlicher Sicht, entwickeln die Verhandlungsstrategie und bereiten Sie bestmöglich auf den Gerichtstermin vor.

Schritt 3 – Ver­tretung vor Gericht

Wir treten engagiert und vorbereitet in der Hauptverhandlung auf – und begleiten Sie bis zum Urteil.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei in Wien

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Wir vertreten Mandanten vor den Wiener Bezirksgerichten, dem Landesgericht für Strafsachen Wien und österreichweit vor allen zuständigen Strafgerichten. Die Atmosphäre, die Erwartungen und die Gepflogenheiten der österreichischen Gerichte kennen wir aus der Praxis. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden, ist Autor einer Vielzahl von strafrechtlichen Publikationen und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral in Wien gelegen; österreichweite Übernahme von Mandaten ist jederzeit möglich – wir beraten Sie gerne per Videokonferenz und vertreten Sie vor Ort im Gerichtssaal. Mandanten schätzen unsere Flexibilität, Gründlichkeit und unsere offene Kommunikation, auch in den schwierigsten Momenten.

Erfolgs­geschichten

Frei­spruch durch Schöffen­gericht in allen 8 An­klage­fakten trotz be­lastender An­gaben von 6 Zeugen

Ausgangssituation: Dem Mandanten, einem Wissenschaftler, wurden 8 unterschiedliche Anklagefakten vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung hätten ihm bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe gedroht.

Herausforderung: 6 Zeugen belasteten den Mandanten schwerwiegend.

Lösungsweg: Durch akribisches Aktenstudium und die Auswertung von tausenden Seiten an Chat-Nachrichten gelang es, gravierende Widersprüche in den Angaben der Zeugen aufzuzeigen. Durch kritische Fragestellung im Rahmen unserer Verteidigung konnten die Angaben der Zeugen widerlegt werden.

Ergebnis: Freispruch in der Hauptverhandlung von sämtlichen Anklagefakten.

Ausgangssituation: Der Mandantin wurde zur Last gelegt, erhebliche Mengen von Waren im Internet unter Verwendung eines falschen Namens bestellt und nicht bezahlt zu haben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die IP-Adresse der Mandantin für die Tat verwendet wurde.

Herausforderung: Nachvollziehbare Darlegung, wie die wahren Täter die IP-Adresse der Mandantin verwenden konnten.

Lösungsweg: Umfassende Gegenäußerung zum Strafantrag und präzise Vorbereitung auf die Hauptverhandlung gemeinsam mit der Mandantin.

Ergebnis: Freispruch in der Hauptverhandlung.

Ausgangssituation: Unserem Mandanten, einem Universitätsprofessor, wurde von seiner Ex-Frau vorgeworfen, sie im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung bei dem Versuch, sein Mobiltelefon wieder an sich zu nehmen, körperlich verletzt zu haben.

Herausforderung: Im Zentrum der Verteidigung stand die kritische Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Angaben der Belastungszeugin.

Lösungsweg: Einbringen einer detaillierten Gegenäußerung mit Hinweisen zur Vorgeschichte und den nicht nachvollziehbaren Vorwürfen, die auch in der Person der Anzeigerin lagen.

Ergebnis: Der Mandant wurde im Rahmen der Hauptverhandlung freigesprochen.

FAQ

Was passiert in der Haupt­verhandlung?

In der Hauptverhandlung werden die Anklagepunkte mündlich verhandelt: Der Angeklagte und Zeugen werden befragt, Sachverständige erörtern ihre Gutachten, Beweise werden aufgenommen und die Verfahrensbeteiligten halten ihre Plädoyers. Am Ende fällt das Gericht sein Urteil.
Als Angeklagte/r haben Sie das Recht zu schweigen. Sie können aussagen, müssen es aber nicht. Wir beraten Sie im Vorfeld eingehend dazu, ob und wie eine Aussage in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist.
Nach der Urteilsverkündung besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel anzumelden – insbesondere Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde. Die Frist zur Anmeldung der Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde beträgt lediglich drei Tage nach der mündlichen Urteilsverkündung; wir empfehlen daher, sofort nach der Verhandlung das weitere Vorgehen zu besprechen. Einen Überblick über alle Möglichkeiten bietet unser Blogartikel Rechtsmittel im Strafrecht.
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