Sind Sie mit dem Vorwurf eines Urkundendelikts konfrontiert und fragen sich, was dieser Vorwurf konkret bedeutet und welche Schritte Sie jetzt ergreifen sollten?
Die §§ 223 bis 231 StGB erfassen ein breites Spektrum an Urkundendelikten – von der klassischen Urkundenfälschung (§ 223 StGB) über die Datenfälschung (§ 225a StGB) bis hin zur Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB). Diese Tatbestände treten in der Praxis in den unterschiedlichsten Lebensbereichen auf: im Geschäftsleben, im medizinischen Bereich, im Behördenverkehr und in privaten Rechtsverhältnissen. Für die strafrechtliche Beurteilung ist nicht jede Unrichtigkeit in einem Dokument maßgeblich. Entscheidend sind vielmehr der Vorsatz des Handelnden, die beabsichtigte Verwendung des Dokuments sowie die Frage, ob über dessen Inhalt oder über den vermeintlichen Aussteller getäuscht werden soll. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte und Angeklagte, die mit diesbezüglichen Vorwürfen konfrontiert werden.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin. Wir melden uns rasch zurück und bereiten den Termin vor – dieser kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: vom ersten Schritt bis zum rechtskräftigen Abschluss verteidigen wir Ihre Interessen fundiert – österreichweit, persönlich und engagiert.