Rechtsanwalt für Internetbetrug
- Vertretung für Beschuldigte, Angeklagte und Opfer
- Rasche Reaktion nach Anzeige oder Ladung
- Klare Strategie und professionelle Verteidigung bei digitalem Betrug
Unsere Expertise
Wurden Sie wegen Internetbetrugs oder Krypto-Betrugs angezeigt – und wissen nicht, was Sie jetzt erwartet?
Betrug im digitalen Raum ist eine der am häufigsten erstatteten Anzeigen im Bereich Cybercrime – und gleichzeitig einer der rechtlich komplexesten. § 146 StGB gilt auch für Täuschungshandlungen im Internet; der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB erfasst darüber hinaus das Einwirken auf den Ablauf eines computergestützten Verarbeitungsvorgangs zur unrechtmäßigen Bereicherung. Krypto-Betrug, gefälschte Webshops, Phishing und Investment-Fraud gehören zu den häufigsten Erscheinungsformen des Internetbetrugs. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Schadenersatzansprüche aktiv durchsetzen wollen.
Strafverteidigung bei Internetbetrugsvorwürfen
Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB)
Krypto-Betrug und Investment-Fraud
Vertretung im Ermittlungsverfahren
Privatbeteiligung für Opfer
Unser Prozess
Erstkontakt & erste Einschätzung
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Erstberatung & Strategie
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Konsequente Vertretung
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei
FAQ
-
Internetbetrug fällt grundsätzlich unter den allgemeinen Betrugstatbestand nach § 146 StGB – die Täuschungshandlung kann dabei grundsätzlich auch im digitalen Raum stattfinden. Für eine Betrugsstrafbarkeit muss jedoch ein Mensch über Tatsachen getäuscht werden. Kommt es zu einer Beeinflussung des Ergebnisses einer Datenverarbeitung ist § 148a StGB zu prüfen. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Betrug § 146 StGB sowie unser Blogbeitrag Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB.
-
Ja – insbesondere wenn der Vorsatz zum Tatzeitpunkt oder der kausale Zusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensschaden nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Durch gezielte Stellungnahmen und das Aufzeigen von Schwächen in der Beweislage kann eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
-
Internetbetrug ist häufig grenzüberschreitend organisiert. Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden arbeiten in solchen Fällen mit Europol, Interpol und ausländischen Behörden zusammen. Als Opfer können Sie trotzdem im Inland Anzeige erstatten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Wir beraten Sie zu den realistischen Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation.
-
§ 146 StGB erfasst den klassischen Betrug durch Täuschung einer Person. § 148a StGB betrifft den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch – also die unrechtmäßige Beeinflussung von automatisierten Datenverarbeitungsprozessen ohne menschliche Täuschung, etwa durch Manipulation von Online-Banking-Systemen oder den Einsatz von Schadsoftware.





