Wurden Sie als Beamter oder Amtsträger wegen eines strafrechtlichen Delikts angezeigt – und fragen sich, welche strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen?
Die §§ 302, 303 und 310 StGB erfassen Tatbestände, die ausschließlich von Beamten begangen werden können – insbesondere Amtsmissbrauch und Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung. Die §§ 304 bis 308 StGB erfassen wiederum Amtsträger. Hier handelt es sich um Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Vorteilsannahme.
Strafverfahren gegen Amtsträger oder Beamte stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl beschuldigte Amtsträger als auch Beamte – von der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt eine Erstberatung. Jede Form der Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie als beschuldigter Amtsträger oder Beamter.
Wir kämpfen für Sie bis zum rechtskräftigen Ende des Strafverfahrens: Vom Erstkontakt und der ersten Akteneinsicht bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und der ordnungsgemäßen Erhebung eines fundierten Rechtsmittels. Dabei lassen wir nie die disziplinarrechtliche Ebene aus den Augen.