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Rechts­anwalt Cyber­security
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Cyber­security – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurde Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs – und fragen Sie sich, welche strafrechtlichen Schritte Sie einleiten können und welche rechtlichen Pflichten Sie dabei treffen?

Die zunehmende Digitalisierung bringt nicht nur neue technische Risiken mit sich, sondern auch neue strafrechtliche Haftungsrisiken und Handlungspflichten für Unternehmen, Geschäftsführer und IT-Verantwortliche gleichermaßen. Cyberangriffe können etwa nach § 118a StGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem), § 119a StGB (Missbräuchliches Abfangen von Daten), § 126a StGB (Datenbeschädigung) strafrechtlich verfolgt werden; Sicherheitsverletzungen können darüber hinaus datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Wien und österreichweit beraten wir Unternehmen zur strafrechtlichen Dimension von Cybersecurity und vertreten Betroffene nach Cyberangriffen.

Strafrechtliche Beratung nach Cyberangriffen

Wenn ein Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs wird – etwa durch Ransomware, Datenlecks oder gezielte Sabotage –, stellt sich unmittelbar die Frage nach strafrechtlichen Schritten. Wir beraten Sie zu den einschlägigen Straftatbeständen im Bereich Cybercrime, prüfen die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige und unterstützen bei der Sicherung digitaler Beweise. Eine rasche Reaktion ist entscheidend – sowohl für die Strafverfolgung der Täter als auch für die Wahrung Ihrer eigenen rechtlichen Verpflichtungen (etwa im Bereich Geschäftsführerhaftung oder Compliance). Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
IT-Sicherheitsverletzungen können nicht nur Opfer eines Unternehmens zu strafrechtlichen Schritten veranlassen – sie können auch strafrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände begründen. Wer als Verantwortlicher ihm bekannte unzureichende Sicherheitsmaßnahmen duldet und dadurch Schäden verursacht, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. Haftungsrisiken bestehen auch, wenn aus Straftaten ableitbare Ansprüche nicht durchgesetzt werden. Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Pflichten und helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Nach einem Sicherheitsvorfall kann es vorkommen, dass nicht nur die Angreifer, sondern auch das betroffene Unternehmen selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät. Wir vertreten Unternehmen und Einzelpersonen in solchen Verfahren und sorgen für eine klare Trennung zwischen Opfer- und Beschuldigtenrolle. Bereits im Frühstadium des Verfahrens ist es wichtig, eine aktive Rolle einzunehmen und seine Argumente bestimmt und klar vorzubringen.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Beratung & Strategie

Wir analysieren den Sicherheitsvorfall oder die Compliance-Frage, prüfen die strafrechtliche Dimension und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.

Konse­quente Begleitung

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Strafanzeige bis zur Vertretung in einem allfälligen Hauptverfahren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine präventive Beratung und für die Krisenbegleitung nach einem Cyberangriff zur Verfügung.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Cybersecurity ist heute eine der zentralen Schnittstellen zwischen IT, Unternehmensführung und Strafrecht – ein Bereich, der fundiertes strafrechtliches Wissen und Verständnis für digitale Prozesse gleichermaßen erfordert. Die Abläufe an den österreichischen Strafgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind uns aus der Praxis vertraut; insbesondere verfügen wir über Erfahrung mit den spezialisierten Ermittlungseinheiten der Kriminalpolizei. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Welche strafrechtlichen Schritte kann ich nach einem Cyberangriff einleiten?

Nach einem Cyberangriff können Sie Strafanzeige erstatten. Sichern Sie digitale Beweise so rasch wie möglich. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
Unternehmen und ihre Verantwortlichen können sich bei unzureichenden IT-Sicherheitsmaßnahmen unter Umständen selbst haftbar machen – insbesondere wenn durch Sicherheitslücken Schäden entstehen. Eine präventive Beratung zur strafrechtlichen Compliance kann Haftungsrisiken erheblich reduzieren.
Ja – eine fundierte präventive Beratung zur strafrechtlichen Dimension von IT-Sicherheit kann Haftungsrisiken für Unternehmen und Führungskräfte erheblich reduzieren. Wir analysieren bestehende Sicherheitskonzepte auf strafrechtliche Schwachstellen und empfehlen gezielte Maßnahmen.
Ja – nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) kann einem Unternehmen für Straftaten seiner Mitarbeiter oder Entscheidungsträger eine beträchtliche Geldbuße auferlegt werden. Cybersecurity-Vorfälle, die auf Organisationsverschulden zurückzuführen sind, können diese Haftung auslösen.
Ja – je nach Art des Vorfalls und Branche bestehen unter Umständen Meldepflichten nach der DSGVO (an die Datenschutzbehörde) oder nach branchenspezifischen Vorschriften. Die Verletzung dieser Pflichten kann eigenständige Haftungsrisiken begründen.
Ja – als Privatbeteiligte/r können Sie im Strafverfahren Schadenersatzansprüche gegen den Täter geltend machen. Wir begleiten Sie von der Anspruchsbezifferung bis zur Durchsetzung Ihrer Forderungen in der Hauptverhandlung. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
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