Rechtsgebiete > Medizinstrafrecht > Anwalt Haftung beim Einsatz von KI
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt KI Haftung Medizin – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Setzen Sie in Ihrer medizinischen Tätigkeit KI-gestützte Systeme ein und fragen sich, welche strafrechtlichen Konsequenzen Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen im Zusammenhang mit diesen Systemen nach sich ziehen können?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin – von der KI-gestützten Diagnoseunterstützung über automatisierte Auswertungen bildgebender Verfahren bis hin zu algorithmischen Entscheidungssystemen in der Therapieplanung – stellt das Strafrecht vor neue Fragen. Wenn ein Patient infolge einer (mit-)durch ein KI-System beeinflussten Entscheidung zu Schaden kommt oder stirbt, stellt sich die Frage der strafrechtlichen Verantwortung wegen fahrlässiger Tötung bzw Körperverletzung mit neuer Dringlichkeit. In Wien und österreichweit begleiten wir Sie bei der strafrechtlichen Bewertung des KI-Einsatzes und vertreten Sie, wenn strafrechtliche Ermittlungen drohen oder bereits eingeleitet wurden.

Straf­verteidigung bei fahr­lässiger Tötung oder Körper­verletzung durch KI-Einsatz

Wenn im Rahmen einer medizinischen Behandlung ein KI-System eingesetzt wurde und ein Patient zu Schaden kommt oder stirbt, stellt sich die strafrechtliche Frage: Wer trägt die Verantwortung? Nach österreichischem Strafrecht sind die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung bzw der fahrlässigen Tötung (§§ 80, 81 und 88 StGB) maßgeblich. Diese Delikte stellen auf eine allfällige Sorgfaltswidrigkeit des handelnden Arztes ab. Die Herausforderung besteht darin, dass KI-Systeme Entscheidungen auf eine Weise treffen, die für den menschlichen Nutzer nicht immer nachvollziehbar sind. Ob ein Arzt, der sich auf die Ausgabe eines KI-Systems verlässt, damit seine Sorgfaltspflicht verletzt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wenn aufgrund eines KI-Unfalls ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Blogartikel Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.
Im Ermittlungsverfahren stellen sich bei KI-bedingten Patientenschäden besondere Herausforderungen: Sachverständigengutachten müssen nicht nur medizinische, sondern auch technische Fragen beantworten. Die Frage, ob das KI-System ordnungsgemäß funktioniert hat, ob es für den konkreten Anwendungsfall geeignet war und ob die Nutzungsbedingungen eingehalten wurden, kann entscheidend sein. Wir hinterfragen Gutachten, die diese Aspekte nicht ausreichend berücksichtigen, und bringen gegebenenfalls eigene Sachverständige in das Verfahren ein. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, eine Diversion oder ein Freispruch.

Unser Prozess

Erst­kontakt & Termin­vereinbarung

Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt auf. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Fall­analyse

Wir analysieren Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen und geben Ihnen eine erste fundierte rechtliche Einschätzung. Sie erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Aktive Begleitung

Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, stellen die erforderlichen Anträge und vertreten Sie engagiert – präventiv oder in einem laufenden Verfahren.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Der Schnittbereich von KI-Einsatz, Medizinstrafrecht und Technologierecht gehört zu den anspruchsvollsten und zugleich rechtlich dynamischsten Bereichen der Strafverteidigung. Wir sind mit den neuesten Entwicklungen in dieser Querschnittsmaterie vertraut. Dr. Schönborn ist Mitglied einschlägiger strafrechtsrelevanter Fachvereinigungen, darunter WisteV, VÖStV und AWCCA, und tritt regelmäßig als Vortragender bei Universitäten sowie ARS, AWAK und MANZ auf. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Wer haftet strafrechtlich, wenn ein KI-System in der Medizin einen Fehler macht?

Nach österreichischem Strafrecht – insbesondere den §§ 80, 81 und 88 StGB – haftet grundsätzlich der Mensch, der die KI verwendet oder eingesetzt hat, wenn er dabei objektiv und subjektiv sorgfaltswidrig handelt. Der KI-Einsatz entbindet den Arzt oder das medizinische Personal nicht von der Pflicht, die Ausgaben des Systems kritisch zu prüfen. Die konkrete strafrechtliche Verantwortung hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu in unserem Blogartikel Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen.
Die Sorgfaltspflichten richten sich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und der technischen Spezifikation des eingesetzten Systems. Grundsätzlich gilt: Je autonomer das System agiert, desto wichtiger ist die menschliche Kontrollpflicht. Dokumentation, Schulung und die Auswahl geeigneter, zertifizierter Systeme spielen ebenfalls eine Rolle.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und besprechen mögliche Schritte. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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