Internationales Strafrecht
Internationales Strafrecht

Ihr Anwalt für internationales Strafrecht und europäisches Strafrecht

In einer immer stärker vernetzten Welt wird auch das Strafrecht stets internationaler. Sei es der durch den EGMR und den EuGH geprägte Grundrechtsschutz, die stetige Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse auf EU-Ebene oder zuletzt die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft: Strafrecht muss heute im globalen Kontext gesehen werden.
Im internationalen Strafrecht vertritt Dr. Elias Schönborn als Strafverteidiger seine Mandanten österreichweit in grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Ihr Rechtsanwalt für internationales Strafrecht

Das internationale Strafrecht erfasst grenzüberschreitende Sachverhalte. Darüber hinaus haben die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch bei rein innerstaatlichen Sachverhalten unmittelbare Auswirkungen auf das österreichische Strafrecht. Hinzu kommt, dass die EU nicht nur ihre Kompetenzen im Bereich des Strafprozessrechts laufend ausweitet, sondern mittlerweile auch zunehmend die Rahmenbedingungen für das materielle Strafrecht vorgibt. Das Rechtsgebiet entwickelt sich rasant.

Rechtsanwalt für internationales Strafrecht Dr. Elias Schönborn ist im Bereich der Strafverteidigung im in diesem Bereich tätig und verfasst Rechtsgutachten zu diesbezüglichen Fragestellungen. Da viele Unternehmen global tätig sind, liegt der Fokus hier vor allem auf Fragestellungen des internationalen Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts.

Haben Sie Fragen zum Thema
oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Dr. Elias Schönborn

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Dr. Elias Schönborn
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Unsere Tätigkeitsbereiche

Im Bereich des internationalen Strafrechts sind wir vor allem in den folgenden Bereichen tätig:

  • Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Strafverteidigung in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft, etwa wegen Vorwürfen des ausgabenseitigen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB) oder der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168g StGB)
  • Beratung und Vertretung in Rechtshilfeverfahren und bei Fragen zur Beschaffung von Beweismitteln im Ausland
  • Verteidigung im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl oder einer Europäischen Ermittlungsanordnung
  • Verteidigung in Auslieferungsverfahren
  • Beratung und Vertretung von international tätigen Unternehmen zu Compliance-Aspekten in Bezug auf das österreichische und internationale Strafrecht
  • Klärung der Frage, ob österreichische Strafgesetze anwendbar sind und welche staatlichen Behörden bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsdelikten und im Bereich des IT-Strafrechts zuständig wären

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir auf ein breites Netzwerk renommierter Strafrechtsexperten zurückgreifen, mit denen wir unter anderem in der European Criminal Bar Association (ECBA) verbunden sind.

Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Anwalts für internationales Strafrecht, um grenzüberschreibende rechtliche Fragen effektiv zu adressieren und kontaktieren Sie uns.

Dr. Elias Schönborn
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger

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FAQ

  • 1. Welche Herausforderungen ergeben sich im internationalen Strafrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten?

    Die größten Herausforderungen im internationalen Strafrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind die unterschiedlichen Rechtssysteme und Strafvorschriften der einzelnen Staaten. Die Abstimmung zwischen den Rechtsordnungen verschiedener Staaten kann komplex sein und erfordert häufig eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Strafrechtlich relevante Sachverhalte können sich aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsgeschwindigkeiten in den einzelnen Staaten mitunter über einen längeren Zeitraum hinziehen.
    Häufig ergeben sich auch Schwierigkeiten daraus, dass eine Straftat in einem Staat begangen wird, während die Folgen der Tat in einem anderen Staat eintreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Täter im Ausland einen Betrug über das Internet begeht, aber der finanzielle Schaden (etwa durch eine Überweisung) in einem anderen Staat eintritt. In diesem Zusammenhang spricht man von einem Auseinanderfallen von Tatbegehungsort und Erfolgsort, was in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu Fragen der Anwendbarkeit der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit führt.
  • 2. Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit in der Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union (EU) und was ist eine Europäische Ermittlungsanordnung?

    Innerhalb der Europäischen Union gibt es verschiedene Rechtsinstitute, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert, so etwa den Europäischen Haftbefehl oder die Europäische Ermittlungsanordnung. Die Europäische Ermittlungsanordnung ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedstaats, in einem anderen Mitgliedstaat Informationen zu sammeln und Beweise zu erheben. Sie erleichtert den Austausch von Informationen und Beweismitteln zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen. Die Europäische Ermittlungsanordnung ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates (Anordnungsstaat) daher, beispielsweise Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Überwachungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat (Vollstreckungsstaat) anzuordnen. Diese werden dann von den Behörden des anderen Mitgliedstaates durchgeführt und vollstreckt.
    Dabei gilt der so genannte Anerkennungsgrundsatz. Generell soll die Europäische Ermittlungsanordnung die Effizienz und Effektivität der grenzüberschreitenden Strafverfolgung und Zusammenarbeit in der EU verbessern, den Informationsaustausch erleichtern und bürokratische Hürden abbauen.
  • 3. Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich. Was sollte ich tun?

    Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft sind, ist es empfehlenswert, rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einzuholen. Die in Frage kommenden Delikte (beispielsweise der ausgabenseitige Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach § 168f StGB oder die missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach § 168g StGB) stellen eine Spezialmaterie des Wirtschaftsstrafrechts dar, die sich laufend weiterentwickelt. Ein auf europäisches Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt beobachtet laufend die rasanten rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich, informiert Sie über Ihre Rechte und hilft Ihnen, diese gegenüber der Europäischen Staatsanwaltschaft durchzusetzen.
  • 4. Wann ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für internationales Strafrecht bzw. europäisches Strafrecht beizuziehen?

    Gerade bei den oft komplexen und umfangreichen Sachverhalten des internationalen Strafrechts ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die richtige Verteidigungsstrategie zu machen. Wenn Sie einer Straftat mit grenzüberschreitendem Bezug oder einer Straftat nach europäischem Strafrecht beschuldigt werden, ist es daher ratsam, einen Rechtsanwalt für internationales Strafrecht bzw. europäisches Strafrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, sich in den komplexen Strukturen des internationalen Strafrechts zurechtzufinden und Sie im Strafverfahren kompetent vertreten.

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