Wurden Sie wegen einer Straftat im digitalen Bereich angezeigt und ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen Sie? Sie wissen nicht, was dieser Vorwurf konkret für Sie bedeutet?
Die einschlägigen Straftatbestände im Bereich Cybercrime erfassen ein breites Spektrum. Cybercrime-Verfahren stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung: Digitale Spuren, technische Sachverständige und die internationale Dimension vieler Fälle machen sie zu einem der komplexesten Bereiche des modernen Strafrechts. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die durch digitale Straftaten geschädigt wurden.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Jede Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir begleiten und führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: von der ersten Stellungnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Cybercrime umfasst im österreichischen Strafrecht eine Vielzahl von Tatbeständen, etwa: widerrechtlicher Zugriff auf Computersysteme (§ 118a StGB), missbräuchliches Abfangen von Daten (§ 119a StGB), Datenbeschädigung (§ 126a StGB), Betrug (§ 146 StGB), betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) sowie Datenfälschung (§ 225a StGB). Einen Überblick bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern sind in Cybercrime-Verfahren häufig. Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie, soweit nötig, ohne freiwillig mehr preiszugeben als erforderlich. Kontaktieren Sie uns sofort – wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und vertreten Ihre Interessen ab dem ersten Moment. Mehr dazu in unserem Blogartikel Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Daten und Datenträgern.
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Oft ist es taktisch sinnvoller, statt einer mündlichen Vernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Welche Vorgehensweise die richtige ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und eingehender anwaltlicher Besprechung beurteilen. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Als Opfer können Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter auftreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Darüber hinaus ist eine rasche Sicherung digitaler Beweise entscheidend. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten, beziffern Ihre Ansprüche und vertreten Ihre Interessen aktiv.
Ja. Cybercrime-Fälle haben häufig eine internationale Dimension – etwa wenn Täter oder Server im Ausland sitzen. Wir vertreten auch internationale Mandanten im österreichischen Strafverfahren und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Anwälten.