Wurden Sie wegen einer falschen Beweisaussage, einer Verleumdung oder eines anderen Rechtspflegedelikts angezeigt und benötigen rechtliche Unterstützung?
Die §§ 288 bis 301 StGB erfassen Tatbestände wie die falsche Beweisaussage, die Verleumdung, die Fälschung eines Beweismittels und die Begünstigung. Diese Delikte stehen häufig in engem Zusammenhang mit anderen Verfahren – was die rechtliche Situation rasch herausfordernd werden lässt. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Betroffene, die durch falsche Anschuldigungen geschädigt wurden.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren: Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss.