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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Rechts­pflege­delikte – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen einer falschen Beweisaussage, einer Verleumdung oder eines anderen Rechtspflegedelikts angezeigt und benötigen rechtliche Unterstützung?

Die §§ 288 bis 301 StGB erfassen Tatbestände wie die falsche Beweisaussage, die Verleumdung, die Fälschung eines Beweismittels und die Begünstigung. Diese Delikte stehen häufig in engem Zusammenhang mit anderen Verfahren – was die rechtliche Situation rasch herausfordernd werden lässt. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Betroffene, die durch falsche Anschuldigungen geschädigt wurden.

Straf­verteidigung bei falscher Beweis­aussage (§ 288 StGB)

§ 288 StGB stellt die Abgabe einer falschen Aussage vor Gericht oder einer anderen zur Beweisaufnahme zuständigen Behörde unter Strafe. Der Tatbestand setzt voraus, dass die Aussage vorsätzlich falsch ist – ein bloßer Flüchtigkeitsfehler begründet keine Strafbarkeit. Von dieser Strafbestimmung sind auch Sachverständige erfasst, die einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstatten. In der Praxis entstehen Vorwürfe nach § 288 StGB häufig im Nachgang zu Verfahren, in denen Zeugenaussagen nachträglich als unrichtig bewertet werden. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen den Vorsatz und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Wenn möglich, ist das Ziel die Einstellung des Verfahrens, eine Diversion oder ein Freispruch. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Falsche Beweisaussage und Verleumdung §§ 288, 297 StGB.
Verleumdung liegt vor, wenn jemand eine andere Person einer strafbaren Handlung verdächtigt, obwohl er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Dadurch setzt er die andere Person der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aus. § 297 StGB soll Menschen davor schützen, zu Unrecht verfolgt zu werden. Dieser Tatbestand ist besonders relevant in Fällen, in denen Anzeigen aus sachfremden Motiven – etwa im Rahmen von Trennungskonflikten, Erbstreitigkeiten, geschäftlichen Auseinandersetzungen oder Rachemotiven – erstattet werden. Wir vertreten sowohl Beschuldigte als auch Verleumdungsopfer.
§ 293 StGB erfasst die Herstellung eines falschen Beweismittels und die Fälschung eines echten Beweismittels, wenn dies in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren verwendet werden soll. Wir prüfen alle Tatbestandsmerkmale sorgfältig und entwickeln eine Strategie, die die Gesamtkonstellation im Blick behält. Mehr dazu in unserem Blogartikel Fälschung eines Beweismittels § 293 StGB.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.

Konse­quente Vertretung

Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren: Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Rechtspflegedelikte entstehen häufig im Kontext anderer Verfahren – als Begleiterscheinung von Zivilstreitigkeiten, Scheidungen, Erbkonflikten oder Wirtschaftsverfahren. Die Abläufe an den österreichischen Strafgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind uns aus der Praxis vertraut. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Welche Delikte fallen unter Rechts­pflege­delikte nach öster­reichischem Recht?

Die §§ 288 bis 301 StGB erfassen Delikte, die die Funktionsfähigkeit der Justiz beeinträchtigen – insbesondere falsche Beweisaussage (§ 288 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB), Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB) und Begünstigung (§ 299 StGB). Einen Überblick bietet unser Blogartikel Falsche Beweisaussage und Verleumdung §§ 288, 297 StGB.
Eine Diversion ist grundsätzlich auch bei Rechtspflegedelikten möglich, soweit kein schweres Verschulden vorliegt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere bei Rechtspflegedelikten sind Diversionsanregungen rechtlich fundiert zu begründen. Ob Diversion im konkreten Fall eine realistische Option ist, prüfen wir nach Akteneinsicht und besprechen es offen mit Ihnen.
Eine Anzeige ist als Verleumdung strafbar, wenn jemand wissentlich eine andere Person einer strafbaren Handlung falsch verdächtigt, obwohl ihm bekannt ist, dass diese die Tat nicht begangen hat. Das Opfer wird dadurch der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Nicht strafbar sind hingegen Anzeigen, die auf Grundlage konkreter Anhaltspunkte und in gutem Glauben erstattet werden – selbst dann, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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