Stehen Sie dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber, und fragen Sie sich, wie es jetzt weitergehen soll?
Die Tatbestände der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB sowie der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 StGB reichen weiter, als vielfach angenommen wird, und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ärzte, Führungskräfte oder Unternehmen betreffen.
Entscheidend ist, frühzeitig die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln: Sachverständigengutachten kritisch zu hinterfragen, Kausalzusammenhänge sorgfältig zu prüfen und das Verfahren aktiv mitzugestalten, anstatt lediglich auf den Fortgang der Ermittlungen zu reagieren. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zur Wehr setzen, ebenso wie Hinterbliebene, die ihre Ansprüche im Strafverfahren durchsetzen wollen.
Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt auf. Sie können auch direkt eine Erstberatung buchen. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Lage und erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, stellen notwendige Anträge und vertreten Sie konsequent – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung ist erfüllt, wenn jemand durch sorgfaltswidriges Verhalten den Tod eines anderen Menschen verursacht. Anders als beim Mord setzt der Tatbestand keinen Vorsatz voraus; ausreichend ist vielmehr, dass die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. § 81 StGB sieht für grob fahrlässiges Verhalten einen erhöhten Strafrahmen vor. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie in unserem Blogartikel Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls, der Anzahl der Beteiligten und der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten. Teilweise werden die Verfahren bereits nach wenigen Monaten eingestellt. Verfahren mit medizinischem oder technischem Hintergrund können sich bisweilen über mehrere Jahre erstrecken. Für Beschuldigte und Angeklagte ist essenziell, das Verfahren aktiv mitzugestalten und nicht auf dessen Ausgang zu warten. Mehr zum Ablauf erfahren Sie in unserem Blogartikel Das Ermittlungsverfahren.
Gutachten sind in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung häufig das entscheidende Beweismittel. Sie sind jedoch keine unumstößlichen Wahrheiten – methodische Schwächen, unvollständige Grundlagen oder fehlerhafte Schlussfolgerungen können und müssen durch die Verteidigung aufgezeigt werden. Wir analysieren jedes Gutachten eingehend und beantragen bei Bedarf die Einholung eines Gegengutachtens.
Ja – als Privatbeteiligter können Angehörige eines Getöteten Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Wir vertreten Hinterbliebene von der Anspruchsbezifferung bis zur Durchsetzung ihrer Forderungen in der Hauptverhandlung. Mehr dazu auf unserer Seite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und erläutern die möglichen nächsten Schritte. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.