Stehen Sie dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber, und fragen Sie sich, wie es jetzt weitergehen soll?
Die Tatbestände der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB sowie der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 StGB reichen weiter, als vielfach angenommen wird, und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ärzte, Führungskräfte oder Unternehmen betreffen.
Entscheidend ist, frühzeitig die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln: Sachverständigengutachten kritisch zu hinterfragen, Kausalzusammenhänge sorgfältig zu prüfen und das Verfahren aktiv mitzugestalten, anstatt lediglich auf den Fortgang der Ermittlungen zu reagieren. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zur Wehr setzen, ebenso wie Hinterbliebene, die ihre Ansprüche im Strafverfahren durchsetzen wollen.
Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt auf. Sie können auch direkt eine Erstberatung buchen. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Lage und erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, stellen notwendige Anträge und vertreten Sie konsequent – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.