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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Fahr­lässige Tötung – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Stehen Sie dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber, und fragen Sie sich, wie es jetzt weitergehen soll?

Die Tatbestände der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB sowie der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 StGB reichen weiter, als vielfach angenommen wird, und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ärzte, Führungskräfte oder Unternehmen betreffen.

Entscheidend ist, frühzeitig die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln: Sachverständigengutachten kritisch zu hinterfragen, Kausalzusammenhänge sorgfältig zu prüfen und das Verfahren aktiv mitzugestalten, anstatt lediglich auf den Fortgang der Ermittlungen zu reagieren. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zur Wehr setzen, ebenso wie Hinterbliebene, die ihre Ansprüche im Strafverfahren durchsetzen wollen.

Straf­verteidigung im Ermitt­lungs­verfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der die Weichen für den gesamten weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden. Wer hier passiv bleibt, riskiert, dass belastendes Material unkontrolliert anwächst. Wir vertreten Sie von der ersten Ladung zur Beschuldigtenvernehmung an: gegenüber der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei und dem zuständigen Gericht. Dabei prüfen wir, ob Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden, welche Gutachten vorliegen und welche Beweisanträge gestellt werden sollten. Oft bietet sich statt einer Beschuldigtenvernehmung eine schriftliche Stellungnahme an – diese ist jedoch erst nach vollständiger Akteneinsicht und gemeinsamer Besprechung einzubringen. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest eine fundierte Grundlage für die Hauptverhandlung zu schaffen.
In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch erfolgt. In der Hauptverhandlung kann das Gericht dem Angeklagten auch eine Diversion anbieten. Eine sorgfältige Vorbereitung – mit Blick auf die Beweislage, die Gutachtenslage und die rechtlichen Argumente – ist unabdingbar. Wir analysieren sämtliche vorliegenden Unterlagen, bereiten Ihre Aussage strategisch vor und führen die Verteidigung in der Verhandlung mit dem Ziel eines Freispruchs oder einer milden Strafe. Bei Vorwürfen nach § 80 oder § 81 StGB kommen regelmäßig Sachverständige zum Einsatz, wobei wir proaktiv wichtige Fragen in das Verfahren einbringen und im Bedarfsfall Angaben von Sachverständigen offensiv hinterfragen.
In Verfahren wegen fahrlässiger Tötung kommt Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle zu. Sie bestimmen maßgeblich, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt wird. Gutachten sind jedoch keine unumstößlichen Wahrheiten – sie können methodisch fehlerhaft oder unvollständig sein. Wir prüfen eingehend, ob das vorliegende Gutachten den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Diese Tätigkeit erfordert eine intensive und strukturierte Einarbeitung in fachfremde Materien – insbesondere in medizinische Fragestellungen –, die wir gezielt und mit der erforderlichen Tiefe vornehmen. Als eine explizit auf Medizinstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung und besondere fachliche Kompetenz in diesem Bereich.
Kommt es im betrieblichen Umfeld zu einem tödlichen Unfall, richten sich strafrechtliche Ermittlungen häufig gegen Geschäftsführer, Bauleiter oder andere Verantwortliche – regelmäßig wegen fahrlässiger Tötung (§ 80 StGB), grob fahrlässiger Tötung (§ 81 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB). Die Frage der strafrechtlichen Verantwortung hängt von einer Vielzahl von Umständen ab: Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen? Wer trug die konkrete Aufsichtspflicht? Lagen Anweisungen vor? Wir beraten Sie bereits im Frühstadium der Ermittlungen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Verteidigungslinie.

Unser Prozess

Erst­kontakt & Termin­vereinbarung

Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt auf. Sie können auch direkt eine Erstberatung buchen. Die Erstberatung kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.

Erst­beratung & Fall­analyse

Wir analysieren Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Lage und erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Aktive Verteidigung

Wir übernehmen die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, stellen notwendige Anträge und vertreten Sie konsequent – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Im Bereich der fahrlässigen Tötung verfügen wir über umfassende Erfahrung, da wir bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich verteidigt und begleitet haben. Die Abläufe an den österreichischen Strafgerichten, den Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei sind uns aus der täglichen Praxis vertraut. Dr. Schönborn ist Mitglied einschlägiger strafrechtsrelevanter Fachvereinigungen, darunter WisteV, VÖStV und AWCCA, und hält regelmäßig Vorträge zu strafrechtlichen Themen bei Universitäten sowie ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Was bedeutet der Vorwurf der fahr­lässigen Tötung nach § 80 StGB konkret?

Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung ist erfüllt, wenn jemand durch sorgfaltswidriges Verhalten den Tod eines anderen Menschen verursacht. Anders als beim Mord setzt der Tatbestand keinen Vorsatz voraus; ausreichend ist vielmehr, dass die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. § 81 StGB sieht für grob fahrlässiges Verhalten einen erhöhten Strafrahmen vor. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie in unserem Blogartikel Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls, der Anzahl der Beteiligten und der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten. Teilweise werden die Verfahren bereits nach wenigen Monaten eingestellt. Verfahren mit medizinischem oder technischem Hintergrund können sich bisweilen über mehrere Jahre erstrecken. Für Beschuldigte und Angeklagte ist essenziell, das Verfahren aktiv mitzugestalten und nicht auf dessen Ausgang zu warten. Mehr zum Ablauf erfahren Sie in unserem Blogartikel Das Ermittlungsverfahren.
Gutachten sind in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung häufig das entscheidende Beweismittel. Sie sind jedoch keine unumstößlichen Wahrheiten – methodische Schwächen, unvollständige Grundlagen oder fehlerhafte Schlussfolgerungen können und müssen durch die Verteidigung aufgezeigt werden. Wir analysieren jedes Gutachten eingehend und beantragen bei Bedarf die Einholung eines Gegengutachtens.
Ja – als Privatbeteiligter können Angehörige eines Getöteten Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Wir vertreten Hinterbliebene von der Anspruchsbezifferung bis zur Durchsetzung ihrer Forderungen in der Hauptverhandlung. Mehr dazu auf unserer Seite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und erläutern die möglichen nächsten Schritte. Eine Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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