Werden Sie mit dem Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen konfrontiert und wissen nicht, welche Schritte jetzt entscheidend sind?
Korruption im Gesundheitswesen zählt zu den strafrechtlich sensibelsten und gleichzeitig am häufigsten missverstandenen Delikten. Die einschlägigen Tatbestände – insbesondere die §§ 304 bis 309 StGB – erfassen ein breites Spektrum: von der Bestechung (§ 307 StGB) und Bestechlichkeit (§ 304 StGB) über die Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) bis hin zur Vorteilsannahme (§ 305 StGB) durch Amtsträger. Gerade im Gesundheitswesen – mit seinen fließenden Grenzen zwischen erlaubten Zuwendungen, üblichen Gepflogenheiten und strafbarem Verhalten – spielen im privaten Sektor auch die Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 309 StGB) und die Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB) eine nicht zu unterschätzende Rolle. Handeln Sie frühzeitig – je eher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen im Strafverfahren.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren die vorliegenden Unterlagen, besprechen den Sachverhalt und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage. Sie erfahren, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Handlungsoptionen bestehen.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und den Gerichten, stellen die erforderlichen Anträge und vertreten Sie mit klarer Strategie und persönlichem Einsatz.