Wurden Sie wegen Körperverletzung angezeigt – und wissen nicht, was als Nächstes passiert?
Die §§ 83 bis 88 StGB erfassen ein breites Spektrum an Tatbeständen: von der einfachen Körperverletzung über die schwere und absichtlich schwere Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung. Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Geldstrafen, bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen sowie zivilrechtliche Schadenersatzforderungen stehen im Raum. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl Beschuldigte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen wollen, als auch Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen möchten.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren eine Erstberatung – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir leiten Sie durch das Verfahren: von der ersten Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss.