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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt für Körper­verletzung durch Arzt – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie als Arzt wegen Körperverletzung angezeigt und fragen sich, wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren abläuft und welche Auswirkungen es auf Ihre ärztliche Zulassung haben kann?

Der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) erfasst grundsätzlich auch ärztliche Handlungen, die den medizinischen Sorgfaltsstandard unterschreiten und dadurch zu einer Körperverletzung führen. Eine nicht lege-artis Behandlung kann somit zu einem Strafverfahren gegen den Behandler führen. Die Beurteilung dieser Fälle erfordert eine intensive juristische Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten, Behandlungsdokumentation und den einschlägigen Sorgfaltsmaßstäben des jeweiligen Fachgebiets. In Wien und österreichweit vertreten wir beschuldigte Ärzte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Patienten, die durch ärztliche Handlungen geschädigt worden sein könnten.

Straf­verteidigung für beschuldigte Ärzte wegen Körper­verletzungs­vorwürfen

Ein Körperverletzungsvorwurf gegen einen Arzt ist eine ernste Situation – nicht nur strafrechtlich, sondern auch berufsrechtlich und für den persönlichen Ruf. Wir vertreten beschuldigte Ärzte von Beginn des Ermittlungsverfahrens an: Wir beantragen Akteneinsicht, analysieren die Beweislage, hinterfragen Sachverständigengutachten kritisch und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Dabei arbeiten wir uns intensiv in die medizinischen Fragestellungen ein, denn nur wer den medizinischen Sachverhalt versteht, kann Angehörige im Gesundheitswesen auch wirksam verteidigen. Ziel ist bei entsprechender Ausgangslage die Einstellung des Verfahrens, eine Diversion oder ein Freispruch. Aufgrund der Komplexität von medizinstrafrechtlichen Sachverhalten ist im Ermittlungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme einer Beschuldigtenvernehmung zumeist vorzuziehen.
§ 110 StGB stellt die eigenmächtige Heilbehandlung unter Strafe – also einen medizinischen Eingriff ohne oder gegen den Willen des Patienten. Dieser Tatbestand ist in der ärztlichen Praxis besonders relevant, wenn die Aufklärung des Patienten unvollständig war, die Einwilligung nicht wirksam erteilt wurde oder der Eingriff über das abgedeckte Ausmaß der Einwilligung hinausgegangen ist. Ein Arzt kann sich selbst bei einer lege-artis Behandlung aufgrund von mangelnder Aufklärung strafbar machen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung im konkreten Fall vorlagen, und bauen die Verteidigung auf einer präzisen Analyse der Aufklärungsdokumentation auf. Mehr zu strafrechtlichen Risiken im ärztlichen Bereich erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Medizinstrafrecht.
Sachverständigengutachten sind in medizinstrafrechtlichen Verfahren oft das zentrale Beweismittel. Wir analysieren belastende Gutachten auf methodische Schwächen, unvollständige Befundgrundlagen und fehlerhafte Schlussfolgerungen. Wir beantragen bereits vor Gutachtenserstellung die Ergänzung des an den Sachverständigen zu richtenden Fragenkatalogs. Wo nötig, beantragen wir entsprechende Ergänzungsgutachten. Als eine der wenigen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien verfügen wir in diesem Bereich über besondere Erfahrung und ausgewiesene Expertise.
Fahrlässige Körperverletzung durch einen Arzt liegt vor, wenn ein Arzt die gebotene medizinische Sorgfalt verletzt und dadurch eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des Patienten verursacht. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet und dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Ob dieser Maßstab im konkreten Fall tatsächlich unterschritten wurde, ist oftmals eine komplexe Frage, die sachverständige Unterstützung erfordert. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Wer durch einen ärztlichen Eingriff körperlich geschädigt wurde, hat im Strafverfahren das Recht, sich als Privatbeteiligter anzuschließen und zivilrechtliche Ansprüche – insbesondere Schmerzengeld sowie Ersatz von Heilungskosten und Verdienstentgang – unmittelbar geltend zu machen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Gerne können Sie auch direkt eine Erstberatung buchen. Wir setzen uns rasch mit Ihnen in Verbindung. Der vereinbarte Termin kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen vorliegende Gutachten und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.

Konse­quente Vertretung

Wir verteidigen Sie während dem gesamten Strafverfahren, von den ersten Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Medizinstrafrechtliche Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen der Strafverteidigung – sie erfordern die Bereitschaft, sich als Jurist intensiv in medizinische Sachverhalte einzuarbeiten und Sachverständigengutachten auf Augenhöhe zu hinterfragen. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf – auch zu medizinstrafrechtlichen Themen. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz.
Vorteile

Lokale Erfolgs­faktoren

Wien ist als Standort zahlreicher großer Krankenanstalten, Universitätskliniken und niedergelassener Ärzte ein besonders relevanter Schauplatz medizinstrafrechtlicher Verfahren. Die Kenntnis der lokalen Strukturen, der in Wien tätigen medizinischen Sachverständigen und der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Ärztekammer Wien ist für eine wirksame Verteidigung von großem Vorteil.
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Wann macht sich ein Arzt wegen Körper­verletzung strafbar?

Ein Arzt kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen, wenn er die gebotene medizinische Sorgfalt verletzt und dadurch eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht (§ 88 StGB). Entscheidend ist stets die Frage, ob der konkrete Sorgfaltsmaßstab des Fachgebiets eingehalten wurde. Einen Überblick bietet unser Blogartikel zur fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung.
Eine strafrechtliche Verurteilung kann berufsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zum Entzug der Berufsberechtigung. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, konsequente Verteidigung, die das Verfahren möglichst im Ermittlungsstadium beendet. Wir beraten Sie zu allen strafrechtlichen und berufsrechtlichen Aspekten Ihrer Situation. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Disziplinarrecht für Ärzte.
Gutachten können auf methodische Schwächen, eine unvollständige Befundgrundlage oder fehlerhafte Schlussfolgerungen hin analysiert werden. Wir beantragen gegebenenfalls die Einholung eines Gegengutachtens oder die ergänzende Befragung des Sachverständigen. Mehr zu den Abläufen in der Hauptverhandlung erfahren Sie in unserem Blogartikel Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.
Ja – eine Einstellung ist etwa möglich, wenn der Sachverständige zum Ergebnis kommt, dass es sich um eine lege-artis Behandlung handelte oder der Kausalzusammenhang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Eine Diversion kommt in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere das Fehlen schwerer Schuld. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Als geschädigter Patient können Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatz sowie Schmerzengeld geltend machen. Neben einer Privatbeteiligung kann auch eine zivilrechtliche Klage eingebracht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Arzthaftung.
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