Wurden Sie als Arzt wegen Körperverletzung angezeigt und fragen sich, wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren abläuft und welche Auswirkungen es auf Ihre ärztliche Zulassung haben kann?
Der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) erfasst grundsätzlich auch ärztliche Handlungen, die den medizinischen Sorgfaltsstandard unterschreiten und dadurch zu einer Körperverletzung führen. Eine nicht lege-artis Behandlung kann somit zu einem Strafverfahren gegen den Behandler führen. Die Beurteilung dieser Fälle erfordert eine intensive juristische Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten, Behandlungsdokumentation und den einschlägigen Sorgfaltsmaßstäben des jeweiligen Fachgebiets. In Wien und österreichweit vertreten wir beschuldigte Ärzte, die sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Patienten, die durch ärztliche Handlungen geschädigt worden sein könnten.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Gerne können Sie auch direkt eine Erstberatung buchen. Wir setzen uns rasch mit Ihnen in Verbindung. Der vereinbarte Termin kann persönlich in Wien oder per Videokonferenz stattfinden.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen vorliegende Gutachten und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Wir verteidigen Sie während dem gesamten Strafverfahren, von den ersten Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss.