Wurden Sie als Arzt oder Angehöriger eines Gesundheitsberufs mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert und befürchten Sie eine Anzeige, Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine gerichtliche Hauptverhandlung?
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Betrugstatbestandes nach § 146 StGB. Er liegt vor, wenn Angehörige von Gesundheitsberufen gegenüber Sozialversicherungsträgern, Privatversicherungen oder Patienten Leistungen abrechnen, die gar nicht oder nicht in der behaupteten Art und Weise erbracht wurden – etwa durch Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, Upcoding oder systematisch fehlerhafter Dokumentation. Die Grenze zwischen einem Abrechnungsfehler als „Versehen“ und einem strafbaren Betrug ist dabei nicht immer klar, zumal es maßgeblich auf den Vorsatz zum Tatzeitpunkt ankommt. Genau das macht eine frühzeitige, fundierte rechtsanwaltliche Begleitung so entscheidend. In Wien und österreichweit vertreten wir beschuldigte Ärzte und Gesundheitsdienstleister, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen wollen.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt eine Erstberatung. Jegliche Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen die Abrechnungsunterlagen und Gutachten und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Wir führen Sie durch das Verfahren – von der ersten Akteneinsicht und der Einbringung einer schriftlichen Stellungnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.