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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Abrechnungs­betrug – Straf­verteidigung im Gesundheits­wesen – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie als Arzt oder Angehöriger eines Gesundheitsberufs mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert und befürchten Sie eine Anzeige, Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine gerichtliche Hauptverhandlung?

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Betrugstatbestandes nach § 146 StGB. Er liegt vor, wenn Angehörige von Gesundheitsberufen gegenüber Sozialversicherungsträgern, Privatversicherungen oder Patienten Leistungen abrechnen, die gar nicht oder nicht in der behaupteten Art und Weise erbracht wurden – etwa durch Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, Upcoding oder systematisch fehlerhafter Dokumentation. Die Grenze zwischen einem Abrechnungsfehler als „Versehen“ und einem strafbaren Betrug ist dabei nicht immer klar, zumal es maßgeblich auf den Vorsatz zum Tatzeitpunkt ankommt. Genau das macht eine frühzeitige, fundierte rechtsanwaltliche Begleitung so entscheidend. In Wien und österreichweit vertreten wir beschuldigte Ärzte und Gesundheitsdienstleister, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen wollen.

Straf­verteidigung bei Abrechnungs­betrugsvorwürfen

Der Betrugstatbestand nach § 146 StGB setzt eine Täuschungshandlung, einen dadurch verursachten Irrtum, eine auf diesem Irrtum basierende Vermögensverfügung und einen Vermögensschaden voraus. Im Kontext des Abrechnungsbetrugs muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass der Beschuldigte vorsätzlich unrichtige Abrechnungen eingereicht hat – ein bloßer Abrechnungsfehler begründet noch keine Betrugsstrafbarkeit. Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen die Beweislage und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Ziel ist immer der für Sie bestmögliche Verfahrensausgang – von der Einstellung des Verfahrens oder einer Diversion bis zu einem Freispruch oder einem möglichst milden Urteil. Weiterführende Informationen zum Betrugstatbestand bietet unser Blogartikel Betrug § 146 StGB.
Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs können durch einschneidende Ermittlungsmaßnahmen begleitet werden – etwa durch eine Hausdurchsuchung in der Ordination – verbunden mit der Beschlagnahme von Daten und Datenträgern. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der staatsanwaltschaftlichen Anordnung und der gerichtlichen Bewilligung, dokumentieren den Ablauf und erheben gegen rechtswidrige Maßnahmen die passenden Rechtsmittel. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in unseren Blogartikeln Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Daten und Datenträgern.
Das Ermittlungsverfahren ist die erste und oftmals entscheidende Phase des Strafverfahrens. Wir übernehmen die Verteidigung von Beginn an, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine Strategie, die optimalerweise auf das Ziel einer Verfahrenseinstellung ausgerichtet ist. Durch gezielte schriftliche Stellungnahmen, fundierte Ausführungen zur subjektiven Tatseite und der kritischen Auseinandersetzung mit der Beweislage kann oftmals eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden. Meistens ist es zudem taktisch sinnvoller, statt einer Beschuldigtenvernehmung eine schriftliche Stellungnahme einzubringen – dies jedoch erst nach vollständiger Akteneinsicht und gemeinsamer Besprechung.
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs zieht häufig berufsrechtliche Konsequenzen nach sich – von Disziplinarverfahren der Ärztekammer bis hin zu Vertragskündigungen durch Sozialversicherungsträger. Wir beraten Sie zu den strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Aspekten Ihrer Situation und koordinieren die Verteidigung so, dass beide Ebenen stets im Blick bleiben.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt eine Erstberatung. Jegliche Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen die Abrechnungsunterlagen und Gutachten und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Konse­quente Vertretung

Wir führen Sie durch das Verfahren – von der ersten Akteneinsicht und der Einbringung einer schriftlichen Stellungnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Abrechnungsbetrug-Verfahren verbinden strafrechtliche Komplexität mit abrechnungsspezifischen und medizinischen Fachfragen – wir kennen diese Schnittstellen und beziehen sie in unsere Verteidigungspraxis ein. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf – auch zu medizinstrafrechtlichen Themen. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall mit absoluter Diskretion – denn ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kann die Existenz einer ärztlichen Praxis gefährden.
Vorteile

Lokale Erfolgs­faktoren

Wien ist als Standort zahlreicher Krankenhäuser, Universitätskliniken und niedergelassener Ärzte ein besonders relevanter Schauplatz für Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und andere Sozialversicherungsträger haben eigene Prüfmechanismen, deren Ergebnisse häufig den Ausgangspunkt strafrechtlicher Ermittlungen bilden. Die Kenntnis dieser lokalen Strukturen, der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften sowie der Abläufe bei den österreichischen Strafgerichten ist für eine wirksame Strafverteidigung entscheidend.
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Was ist Abrechnungs­betrug und wann liegt er strafrechtlich vor?

Abrechnungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugstatbestandes nach § 146 StGB. Er liegt vor, wenn Angehörige von Gesundheitsberufen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Patienten vorsätzlich Leistungen abrechnen, die nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden. Ein bloßer Abrechnungsfehler ohne Täuschungsvorsatz erfüllt den Tatbestand nicht. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Betrug § 146 StGB.
Ja, durch eine rechtswirksame tätige Reue wird die Strafbarkeit aufgehoben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Strafverfolgungsbehörden noch keine Kenntnis vom Sachverhalt erlangt haben und der Schaden freiwillig und vollständig (bis zum letzten Cent) ersetzt wurde.
Ermittlungen beginnen häufig mit Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Bei Vorwürfen bezüglich Abrechnungsbetrug sind auch Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Daten und Datenträgern denkbar. In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt – vor jeder Aussage oder Handlung gegenüber Ermittlungsbehörden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
Ja – insbesondere wenn der Täuschungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann oder die Vorwürfe auf versehentlichen Abrechnungsfehlern beruhen. Durch gezielte schriftliche Stellungnahmen kann eine Einstellung bereits im Ermittlungsstadium erreicht werden. Mehr dazu in unserem Blogartikel Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Der entscheidende Unterschied liegt im Vorsatz: Strafbarer Abrechnungsbetrug setzt voraus, dass der Beschuldigte vorsätzlich unrichtig abgerechnet – also getäuscht – hat, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Irrtümer, Dokumentationsfehler oder unklare Abrechnungsrichtlinien begründen keinen Betrugsvorsatz. Genau hier setzt unsere Verteidigung an.
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