Rechtsgebiete > Allgemeines Strafrecht > Anwalt Gewalt- und Freiheitsdelikte
Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Gewalt- und Freiheits­delikte – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen eines Gewalt- oder Freiheitsdelikts angezeigt – und fragen sich, was Sie jetzt erwartet und welche Fehler Sie in dieser Situation unbedingt vermeiden sollten?

Die §§ 75 bis 109 StGB erfassen ein breites Spektrum an Straftaten – von Mord (§ 75 StGB) und Körperverletzungsdelikten (§§ 83 – 88 StGB) über Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) bis hin zu Nötigung (§ 105 StGB) und gefährlicher Drohung (§ 107 StGB). Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Je nach Tatbestand stehen Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu lebenslanger Haft im Raum. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl Beschuldigte, die sich gegen diesbezügliche Vorwürfe zur Wehr setzen, als auch Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen. Gerade bei Gewaltdelikten entscheidet die Qualität der Verteidigung im Ermittlungsverfahren oft über den gesamten weiteren Verfahrensverlauf.

Straf­verteidigung bei Körper­verletzungs­delikten

Die Körperverletzungsdelikte reichen von der einfachen Körperverletzung (§ 83 StGB) über die schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) und die absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB) bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB). Je nach Tatbestand und Strafdrohung kann das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht oder dem Landesgericht vor dem Einzelrichter oder als Schöffengericht geführt werden. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Weiterführende Informationen bieten unsere Blogartikel zu den Themen Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung.
In Strafverfahren solcher Art steht bisweilen die Frage im Raum, ob der Beschuldigte in einer Notwehrsituation gehandelt hat. § 3 StGB erlaubt die Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriffs. Als Notwehrhandlung ist eine Handlung zu wählen, welche den Angriff abwehrt. Unter mehreren bestehenden Handlungsoptionen, welche alle den Angriff abwehren, ist die gelindeste Option zu wählen. Die rechtliche Beurteilung dieser Frage ist komplex und einzelfallabhängig. Mehr zur Notwehr erfahren Sie in unserem Blogartikel Notwehr.
Freiheitsdelikte betreffen die Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit einer anderen Person. Nötigung (§ 105 StGB), gefährliche Drohung (§ 107 StGB) und Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) treten in der Praxis häufig in Verbindung mit anderen Delikten auf – etwa mit Körperverletzung, Stalking oder häuslicher Gewalt. Wir prüfen alle in Betracht kommenden Tatbestände, klären die strafrechtliche Einordnung und entwickeln eine Strategie, die die gesamte Fallkonstellation im Blick behält. Mehr dazu in unserem Blogartikel Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung.
Häusliche Gewalt und Stalking (§ 107a StGB) sind Bereiche, in denen strafrechtliche Vorwürfe besonders häufig mit zivilrechtlichen Maßnahmen – etwa einstweiligen Verfügungen – zusammentreffen. Wir vertreten sowohl Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren, als auch Opfer, die umfassenden rechtlichen Schutz benötigen. Mehr zum Thema Stalking erfahren Sie in unserem Blogbeitrag beharrliche Verfolgung.
Wer Opfer eines Gewalt- oder Freiheitsdelikts wurde, hat im Strafverfahren das Recht, als Privatbeteiligter aufzutreten und Schadenersatzansprüche sowie Schmerzengeldansprüche direkt geltend zu machen. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Körperverletzungs- und Freiheitsdelikte werden vor den Bezirksgerichten oder den Landesgerichten als Einzelrichter- oder als Schöffengerichte verhandelt. Die Abläufe an den österreichischen Strafgerichten, bei der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei sind uns aus der täglichen Praxis vertraut. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Vereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und tritt regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ auf. Auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz. Wir behandeln jeden Fall mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Vorteile

Lokale Erfolgs­faktoren

In Wien werden leichtere Delikte dieser Art vor den Bezirksgerichten, schwerere Fälle vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verhandelt. Die lokalen Abläufe bei der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei sind für eine wirksame Verteidigung entscheidend. Darüber hinaus spielen in Wien spezifische Konstellationen – etwa Konflikte im urbanen Nachtleben, im öffentlichen Raum oder im Familienumfeld – eine besondere praktische Rolle. Mit diesen besonderen Gegebenheiten sind wir vertraut.
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Welche Delikte fallen unter Gewalt- und Freiheits­delikte nach öster­reichischem Recht?

Die §§ 75 bis 109 StGB erfassen ein breites Spektrum – von Körperverletzung (§§ 83–88 StGB) und Tötungsdelikten (§§ 75, 76 StGB) über Nötigung (§ 105 StGB) und gefährliche Drohung (§ 107 StGB) bis hin zu Freiheitsentziehung (§ 99 StGB), Stalking (§ 107a StGB) und weiteren Freiheitsdelikten. Einen Überblick bietet unser Blogartikel Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung.
Notwehr ist in § 3 StGB geregelt und erlaubt die Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen menschlichen Angriffs. Als Notwehrhandlung ist eine Handlung zu wählen, welche den Angriff abwehrt; unter mehreren bestehenden Handlungsoptionen ist die gelindeste zu wählen. Ob Notwehr im konkreten Fall vorliegt, ist eine komplexe Einzelfallfrage. Wir prüfen dies gerne für Sie und bauen die Verteidigungsstrategie bei entsprechenden Erfolgsaussichten konsequent darauf auf.
Eine Festnahme kann nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (§§ 170 – 172 StPO) erfolgen. Wenn Sie nicht wieder gehen dürfen, muss die Polizei Sie innerhalb von 48 Stunden in eine Justizanstalt einliefern. Dort müssen Sie nach entsprechendem Antrag der Staatsanwaltschaft binnen weiterer 48 Stunden einem Haft- und Rechtsschutzrichter vorgeführt werden. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Verteidiger. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall unverzüglich einen Strafverteidiger. Mehr dazu in unserem Blogartikel Festnahme.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
Benötigen Sie anwaltliche Hilfe?
Kontaktieren Sie uns.