Wurden Sie wegen eines Gewalt- oder Freiheitsdelikts angezeigt – und fragen sich, was Sie jetzt erwartet und welche Fehler Sie in dieser Situation unbedingt vermeiden sollten?
Die §§ 75 bis 109 StGB erfassen ein breites Spektrum an Straftaten – von Mord (§ 75 StGB) und Körperverletzungsdelikten (§§ 83 – 88 StGB) über Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) bis hin zu Nötigung (§ 105 StGB) und gefährlicher Drohung (§ 107 StGB). Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Je nach Tatbestand stehen Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu lebenslanger Haft im Raum. In Wien und österreichweit vertreten wir sowohl Beschuldigte, die sich gegen diesbezügliche Vorwürfe zur Wehr setzen, als auch Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen. Gerade bei Gewaltdelikten entscheidet die Qualität der Verteidigung im Ermittlungsverfahren oft über den gesamten weiteren Verfahrensverlauf.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss.