Wurden Sie wegen Identitätsdiebstahls angezeigt – etwa weil Sie angeblich fremde Daten, Zugangsdaten oder digitale Identitäten missbraucht haben sollen?
Identitätsdiebstahl ist im österreichischen Strafrecht kein eigenständiger Tatbestand, sondern wird durch ein Zusammenspiel mehrerer Normen erfasst: § 146 StGB (Betrug), § 225a StGB (Datenfälschung), § 165 StGB (Geldwäsche) und § 107c StGB (Cybermobbing durch Identitätsmissbrauch). Diese Vielschichtigkeit macht Identitätsdiebstahl-Verfahren zu einem vielschichtigen Bereich des IT-Strafrechts. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.
Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: von den ersten Verfahrensschritten bis zum rechtskräftigen Abschluss.