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Ihr Rechtsanwalt in Wien, österreichweit im Einsatz

Rechts­anwalt Identitäts­diebstahl – Anwalt in Wien ist öster­reichweit für Sie im Einsatz

Dr. Elias Schönborn
Dr. Elias Schönborn – Experte für Strafrecht

Unsere Expertise

Wurden Sie wegen Identitätsdiebstahls angezeigt – etwa weil Sie angeblich fremde Daten, Zugangsdaten oder digitale Identitäten missbraucht haben sollen?

Identitätsdiebstahl ist im österreichischen Strafrecht kein eigenständiger Tatbestand, sondern wird durch ein Zusammenspiel mehrerer Normen erfasst: § 146 StGB (Betrug), § 225a StGB (Datenfälschung), § 165 StGB (Geldwäsche) und § 107c StGB (Cybermobbing durch Identitätsmissbrauch). Diese Vielschichtigkeit macht Identitätsdiebstahl-Verfahren zu einem vielschichtigen Bereich des IT-Strafrechts. In Wien und österreichweit vertreten wir Beschuldigte, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, ebenso wie Opfer, die ihre Ansprüche aktiv durchsetzen wollen.

Straf­verteidigung bei Identitäts­diebstahl-Vorwürfen

Identitätsdiebstahl kann in der Praxis insbesondere als Betrug nach § 146 StGB relevant werden, etwa wenn jemand unter fremdem Namen Verträge abschließt, Einkäufe tätigt oder Konten eröffnet und dadurch Dritte über seine Identität täuscht. Erfolgt die Täuschung hingegen nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch die Manipulation eines automationsunterstützten Datenverarbeitungssystems, kann der Verdacht des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs nach § 148a StGB im Raum stehen.Zusätzlich kann § 225a StGB (Datenfälschung) einschlägig sein, wenn digitale Identitätsnachweise gefälscht werden. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen alle in Betracht kommenden Tatbestände und erarbeiten eine fundierte Verteidigungsstrategie. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, eine Diversion oder ein Freispruch. Weiterführende Informationen bietet unser Blogartikel Cyberkriminalität und Internetbetrug.
§ 107c StGB erfasst auch Fälle, in denen jemand unter fremder Identität im Internet auftritt – etwa durch das Erstellen falscher Profile in sozialen Netzwerken, die Versendung von Nachrichten im Namen eines anderen oder die Veröffentlichung von Inhalten unter fremdem Namen. Dieser Tatbestand tritt häufig in Verbindung mit Stalking (§ 107a StGB) oder übler Nachrede (§ 111 StGB) auf. Wir prüfen alle in Betracht kommenden Tatbestände und entwickeln eine Gesamtstrategie. Mehr zu Cybermobbing erfahren Sie in unserem Blogartikel Cybermobbing.
Identitätsdiebstahl kann für Opfer erhebliche finanzielle und persönliche Schäden verursachen – von zu Unrecht in ihrem Namen aufgenommenen Krediten bis hin zu beschädigten Bonitätsprofilen und rufschädigenden Online-Inhalten. Als Privatbeteiligter können Sie Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Wir vertreten Ihre Interessen aktiv, beziffern Ihre Ansprüche vollständig und koordinieren strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Privatbeteiligung und Zivilverfahren.

Unser Prozess

Erst­kontakt & erste Ein­schätzung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Bereits das erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ist streng vertraulich. Wir melden uns rasch zurück und vereinbaren einen Termin – persönlich in Wien oder per Videokonferenz.

Erst­beratung & Strategie

Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die digitalen Beweise und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie – ob als Beschuldigter oder als Opfer.

Konse­quente Vertretung

Wir führen Sie durch das gesamte Strafverfahren: von den ersten Verfahrensschritten bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Schönborn berät eine Mandantin im Wirtschaftstrafrecht zu einem komplexen Fall von Betrug und Untreue in seiner Kanzlei in Wien.
Kanzlei

Unsere Rechts­anwalts­kanzlei

es.law ist eine auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien, gegründet von Dr. Elias Schönborn. Identitätsdiebstahl-Verfahren erfordern ein fundiertes Verständnis mehrerer Tatbestände gleichzeitig – Betrug, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch, Datenfälschung, Cybermobbing und andere Delikte können relevant sein. Mit den Abläufen solcher Verfahren an den österreichischen Strafverfolgungsbehörden sind wir aufgrund unserer täglichen Praxis bestens vertraut. Dr. Schönborn ist aktiv in strafrechtsrelevanten Fachvereinigungen (WisteV, VÖStV, AWCCA) eingebunden und teilt sein Wissen regelmäßig als Vortragender bei ARS, AWAK und MANZ. Unser Kanzleisitz ist zentral und gut erreichbar; auf Wunsch beraten wir Sie österreichweit per Videokonferenz.
Vorteile
Rechtsanwalt Dr. Schönborn nutzt neueste Technologien und berät in ganz Österreich (auch) per Online-Rechtsberatung

FAQ

Was ist Identitäts­diebstahl nach öster­reichischem Recht?

Identitätsdiebstahl ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird durch mehrere Normen erfasst – insbesondere § 146 StGB (Betrug), § 148a StGB (betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch), § 225a StGB (Datenfälschung) und § 107c StGB (Cybermobbing durch Identitätsmissbrauch). Je nach Tathandlung können mehrere Tatbestände gleichzeitig vorliegen.
Wenden Sie sich bestenfalls zuvor an einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Erstellung einer Anzeige unterstützen kann. Sichern Sie alle verfügbaren Beweise. Als Opfer können Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatz geltend machen. Parallel dazu sollten betroffene Vertragspartner und Kreditinstitute unverzüglich informiert werden.
Beim Identitätsdiebstahl steht die missbräuchliche Nutzung fremder Identitätsdaten im Vordergrund – oft zum Zweck der Täuschung und Bereicherung. Datenfälschung nach § 225a StGB erfasst die Täuschung über die Herkunft bzw die nachträgliche Änderung digitaler Daten, die im Rechtsverkehr verwendet werden. Unter Umständen können beide Tatbestände nebeneinander vorliegen.
Die Erstberatung bei es.law kostet EUR 360,–. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Beratung ist persönlich in Wien oder österreichweit per Videokonferenz möglich.
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